Home

Welchen Energieausweis / Energieausweis braucht ihr Gebäude? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ?

Mittwoch, 26. März 2008 | Autor:

Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude stufenweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien. Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Einen Bedarfsausweis brauchen Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.

Quelle : dena

durch Hinweis www.energieausweis-energiepass-beratung.de

VN:F [1.9.13_1145]
Rating: 0.0/10 (0 votes cast)
VN:F [1.9.13_1145]
Rating: 0 (from 0 votes)

Trackback: Trackback-URL | Feed zum Beitrag: RSS 2.0
Thema: Energie

Diesen Beitrag kommentieren.

Kommentar abgeben

Comments will be sent to the moderation queue.