Bundesingenieurkammer weist auf die Anwendung geltenden Preisrechts ( HOAI ) hin
Sonntag, 24. Februar 2008 | Autor: admin
Bei der Abgabe von Geboten auf laufende Auktionen ist die geltende HOAI zu beachten.
Hierauf weist die Bundesingenieurkammer auf hin:
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