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Die Hausordnung – was sollte rein und was nicht

Donnerstag, 25. Oktober 2012 | Autor:

Kein Muss – aber sie sollte vorhanden sein

Ein Vermieter muss keine Hausordnung aufstellen. Im Gegenteil, denn bei Objekten, die nur über wenige Mietwohnungen verfügen, ist es oftmals besser, auf eine Hausordnung zu verzichten und die einzuhaltenden Regeln mit den Mietern abzusprechen. Allerdings gilt, dass eine Hausordnung umso sinnvoller ist, je mehr Mieteinheiten in einem Objekt vorhanden sind. Diese vereinfacht das Zusammenleben, da alle die gleichen Pflichten haben.

Die Hausordnung im Mietvertrag

Oft ist die Hausordnung Teil des Mietvertrages. Dies führt dazu, dass der Vermieter die Hausordnung nur mit Zustimmung des Mieters ändern kann. Deswegen sollte die Hausordnung stets alleine stehen, denn dann kann der Vermieter Änderungen ohne Beteiligung des Mieters vornehmen.

Allerdings können hier Probleme entstehen, wenn im Mietvertrag die Hausordnung nicht erwähnt wird, da der Mieter nur Aufgaben ausführen muss, die im Mietvertrag geregelt sind. Es empfiehlt sich daher, im Mietvertrag auf die Hausordnung zu verweisen bzw. sie in den Mietvertrag mit aufzunehmen.

Was darf nicht in die Hausordnung

Die Hausordnung darf nur die Dinge regeln, mit denen der Mieter rechnen kann. Dies sind zum Beispiel Straßenreinigung oder das Putzen des Treppenhauses. Eine Reparatur aus Schönheitsgründen darf nicht Bestandteil der Hausordnung sein, da der Mieter dies nicht absehen kann.

Des Weiteren muss die Hausordnung dem geltenden Recht entsprechen. So dürfen folgende Inhalte zum Beispiel nicht Bestandteil der Hausordnung sein:

– Generelles Verbot der Tierhaltung
– Übernachtungsverbot für Gäste
– Nutzungsverbot des Fahrstuhls in den Nachtstunden.

Außerdem dürfen in der Hausordnung auch keine Regelungen getroffen sein, die dem Mieter Einschränkungen in seinem Wohnrecht auferlegen. Einige Regelungen, die bereits von Gerichten als unzulässig erklärt wurden sind folgende:

– Besuchsverbot nach 22:00 Uhr
– Bade- und Duschverbot ebenfalls ab 22:00 Uhr.

Grundsätzlich gilt, dass die Hausordnung ihren Mittelpunkt darin hat, ein angenehmes Zusammenleben zu regeln. Darunter fällt unter anderem die gegenseitige Rücksichtnahme aller im Objekt lebenden Mieter und das Bestreben, dass das Objekt in einem einwandfreien, wohnlichen Zustand gehalten wird. Zu diesem Punkt, das Objekt in einem einwandfreien Zustand zu halten, gehören Aspekte wie Straßenreinigung, Winterdienst oder Treppenhausreinigung. Etwaige Reparaturen sind hiermit definitiv nicht gemeint und somit ausgeschlossen. Aber bedenken Sie, nicht alles in der Hausordnung regeln zu wollen. Lassen Sie den Mietern in einigen Dingen etwas Spielraum und Freiheit, so werden auch diese zufrieden sein.

Damit Sie eine Hausordnung aufstellen können, die den gesetzlichen Vorgaben und Regelungen entspricht, empfiehlt sich die Nutzung einer Hausverwaltungssoftware. Des Weiteren kann durch den Einsatz dieser Hausverwaltungssoftware die Verwaltung von Mietangelegenheiten vereinfacht werden und Unstimmigkeiten in Abrechnungsangelegenheiten werden ebenfalls vermieden.

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