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Wohnungen „seniorengerecht“ bauen lassen

Montag, 27. Januar 2014 | Autor:

Beim Neubau von Wohnungen für Senioren ist im Vertragswerk unbedingt auf die Verwendung rechtlich sicherer Begrifflichkeiten zu achten.

Wenn der Körper aus Altersgründen nicht mehr so funktioniert, wie er soll, fallen einem viele Dinge im Alltag schwerer. Dies muss nicht bedeuten, dass man alleine nicht mehr zurechtkommt oder auf stete Hilfe angewiesen ist. Ein mögliches Resultat aus den dann anstehenden Überlegungen ist jedoch oft der Umzug in eine andere Wohnung.
Es ist allgemein so, dass die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft geänderte Bedürfnisse im wohnlichen Bereich erfordert. Man nennt dies im Volksmund dann „seniorengerechte Bausweise“. Dabei denkt man eventuell an Haltegriffe im Bad, Überbrückung von Stufen oder die Installierung eines Fahrstuhls. weiter…

Thema: Recht | Kommentare geschlossen