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Beseitigung von Baumängeln ist keine außergewöhnliche Belastung

Sonntag, 18. November 2007 | Autor:

Für den Fall, dass einen Bürger und Steuerzahler schwere, unvorhergesehene und unvermeidbare Schicksalsschläge treffen, hat der Staat das Instrument der so genannten außergewöhnlichen Belastung geschaffen. Das heißt, der Betroffene kann seine Aufwendungen wenigstens bei der Steuererklärung absetzen und erfährt so eine Unterstützung durch die Gemeinschaft. Wie aber ist es, wenn jemand ein Haus gebaut hat und dabei vieles schief gegangen ist? weiter…

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Thema: Recht | Beitrag kommentieren