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Bei der Wohnflächenberechnung – Die Anrechnung von Balkonflächen

Samstag, 11. Juli 2009 | Autor:

Balkone, Loggien und auch Terrassen dürfen mit mehr als nur einem Viertel ihrer Grundfläche zur Wohnfläche bei der Wohnflächenberechnung eingerechnet werden. Die ist auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH ) vom 22. April 2009 (Az. VIII ZR 86/08) zurückzuführen.

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Zählt ein Dachgarten bei der Wohnflächenberechnung mit zur Wohnfläche?

Mittwoch, 20. Mai 2009 | Autor:

Bei älteren Mietverträgen für Wohnungen dürfen Vermieter je nach freiem Ermessen bis zu 50 % die Fläche einer Terrasse bei der Wohnfläche mit anrechen. Diese Mieter haben daher leider keinen Anspruch dass die Terrassen und die jeweiligen Balkone nur mit 25 % der jeweiligen Fläche der Mietfläche zugerechnet werden. Das entschied aktuell der Bundesgerichtshof Az. VIII ZR 86/08.

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Ist die Wohnung zu groß ….. Keine Mieterhöhung

Sonntag, 6. Januar 2008 | Autor:

Bei der Wohnungsgröße gibt es Toleranzen. Bis zu zehn Prozent mehr oder weniger Wohnfläche haben keinen Einfluss auf den Mietpreis.

Bei Mietverträgen gilt: Gleiches Recht für alle. Ist die Wohnung um bis zu zehn Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete nicht kürzen. Umgekehrt gilt aber auch: Ist sie um bis zu als zehn Prozent größer als vertraglich vereinbart, so kann der Vermieter die Miete auch nicht erhöhen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht das Immobilienportal Immowelt.de aufmerksam (Az.: VIII ZR 138/06). weiter…

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Thema: Allgemein, Recht | Ein Kommentar