Home

Baurecht

Die Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein

Rauchmelder sind unumstrittene Lebensretter, deshalb wurde Im Jahre 2004 die Anbringung von Rauchmeldesystemen in allen Haushalten des Bundeslandes Schleswig-Holstein zur gesetzlichen Pflicht erklärt. Dieses Jahr ist die Übergangsfrist zur Installation von Rauchmeldern in jedem Raum abgelaufen. Vor genau 6 Jahren ist also es bei Neu-/ Umbauten in SH gesetlich festgelegt, Rauchmelder in Innenräumen wie Kinderzimmern, Schlafräumen und Flure (wenn sie denn als Notweg dienen) anzubringen, dennoch sind nach Umfragen gut 55% der Haushalte in Schleswig-Holstein noch ohne Rauchmelder!

Ebenfalls gesetzlich festgelegt wurde die Nachrüstpflicht. Diese besagt nach der Landesbauordnung (LBO von 2009 / GVOBL Schleswig-Holstein, Seite 6) , dass Bestandsbauten im Nachhinein (bis Ende 2010) Rauchmelder in bestimmten Räumen anzubringen haben. Der entsprechende Abschnitt der Landesbauordnunglautet wie folgt:

„Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst“

Die gesetzlichen Reglementierungen zur Rauchmelder-Installation sind sogenannte Ländersache. Das heißt, die jeweiligen Bundesländer haben es selbst in der Hand, ob Sie Ja zur Rauchmelderpflicht sagen oder sich dagegen entscheiden.

Weitere Fragen und Antworten zur Installation, Pflege und Wartung von Rauchmeldern.

Wer ist für den Einbau zuständig?

– Der Eigentümer oder Vermieter der Wohnung bzw. des Hauses

Wer trägt die Kosten für die Installation der Rauchmelder?

– Kosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden.

Wer kümmert sich um die Wartung der Geräte?

– Falls sich der Eigentümer bzw. die Eigentümer des Hauses nicht freiwillig bereit erklären, die Wartung zu übernehmen, müssen die Hausbewohner den Betriebszustand der Geräte überprüfen und gewährleisten. (Batterie auswechseln, etc). Je nach Gerätetyp schätzt man die Lebensdauer eines Rauchmelders auf ca. 5-10 Jahre. Auch hier sind die Hausbewohner also verpflichtet, Sorge zu tragen, dass die Rauchmelder einwandfrei funktionieren und im Störfall sofort ausgetauscht werden.

Was passiert, wenn man keinen Rauchmelder installiert oder die Frist zum Nachrüsten verschwitzt haben?

– In diesem Fall erlöscht der Versicherungsschutz von Hausratzversicherung und Gebäudeversicherung. Ein Brand kann also teuer werden, wenn die zuständige Versicherungsgesellschaft eine Schadensregulierung verweigert. Noch schlimmer: Ohne Rauchmelder kann man im Brandfall sogar ersticken (durchs Kohlenmonoxid im Rauch). Und Brände oder Rauchentwicklung können sich sehr leicht ereignen, man braucht vor dem Zubettgehen nur mal eine Zigarette vergessen auszumachen , und schon steht das ganze Haus in Flammen.

Wo bekomme ich weitere Infos zum Versicherungsschutz bei Rauchmeldern?

-Bei den Versicherungsgesellschaften Vorort oder bei speziellen Experten für Sicherheitsfragen bei Polizei und Feuerwehr.

Trackback: Trackback-URL |  Autor:

Der Beitrag ist für Kommentare geschlossen, aber Du
kannst einen Trackback auf Deiner Seite setzen.