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die Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen…

Mittwoch, 12. Dezember 2007 | Autor:

Die Bundesregierung wird in naher Zukunft die Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen beschließen. Hintergrund bzw. Antrieb der handelnden Institutionen ist das Entgegenwirken der gesundheitlichen Belastung durch Feinstaub und die Einhaltung der ehrgeizigen Klimaziele des Bundes und der EU.

Nach Vorlage des Referentenentwurfs fand dazu im Juni 2007 die Anhörung der beteiligten Kreise statt. Die Ankündigungen in der Presse haben in der öffentlichen Diskussion zur Verunsicherung der Verbraucher geführt. Leider waren die Meldungen teils stark verkürzt oder einseitig dargelegt. Es war und ist die Rede von Zwangsstilllegungen und ein Einbau von Rußfiltern für ältere Feuerungsanlagen. Dies hat, völlig zu Recht, viele Fragen aufgeworfen. Ist das Heizen mit Biomasse überhaupt noch attraktiv und lohnt eine Umrüstung oder Erweiterung der Wärme- erzeuger überhaupt noch ?

Die Fakten

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen ( 1. BlmSchV ) gibt es seit 1988. Der Anwendungsbereich erstreckt sich derzeit auf alle Heizungsanlagen und Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine über 15 kW Nennwärmeleistung. Die Bundesregierung will nun den Geltungsbereich auch auf Anlagen ab 4 kW in diese Verordnung einbeziehen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit würde das in Deutschland derzeit ca. 14 Mio. Haushalte betreffen. …………………

Den gesamten Artikel können Sie unter www.blog.festbrennstoffe.com lesen.

Quelle : Schornsteinbau und Abgastechnik Ronald Stude

durch Hinweis www.festbrennstoffkessel.com

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Thema: Energie

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