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Die Wohngebäudepolice ist Pflicht gegen elementare Gefahre

Donnerstag, 26. März 2009 | Autor:

Wasser ist die Grundlage allen Lebens auf der Erde. Und ohne das kostbare Nass überlebt kein Mensch lange. Doch Wasser hat auch eine andere Seite: eine zerstörerische. Ob in der Natur in Form von Überschwemmungen und Hagelschauern oder als Leitungswasserschaden aufgrund eines Rohrbruchs. Wasser kann zur Gefahr für die eigenen vier Wände werden. „Schäden, die durch eindringendes Wasser entstehen, sind meist langwierig in der Beseitigung und nicht zuletzt deshalb teuer.

Auch Beschädigungen durch Feuer oder Sturm führen häufig zu immensen Kosten. Gegen diese und weitere elementare Gefahren schützen sich Immobilienbesitzer am besten mit einer Wohngebäudeversicherung – idealerweise erweitert um eine Elementarschadenpolice“, so Cord Buuck. Die Wohngebäudeversicherung verbindet drei Bausteine in einem Vertrag und bietet Schutz für das Hauptobjekt, Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück wie eine Garage zum Beispiel und fest mit der Immobilie verbundene Gegenstände (Einbauküche, Fußboden). Die Feuerpolice ist ein Bestandteil.

Sie deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Ex- und Implosion sowie den Aufprall eines Luftfahrzeuges ab. Dazu kommt die Leitungswasserversicherung. Sie ersetzt Schäden, die durch Rohrbruch entstehen. Dritter Baustein ist die Sturmversicherung. Sie beinhaltet finanziellen Schutz bei Schäden durch Sturm oder Hagel. Ein Sturmschaden wird ab Windstärke acht vom Versicherer reguliert.

Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Im Schadenfall empfiehlt sich als Nachweis eine offizielle Quelle wie ein Wetterdienst oder eine -station, die eine verbindliche Messung garantiert.

Quelle : awd.de durch Hinweis www.bauherren-haftpflichtversicherung.de

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Thema: Versicherungen

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