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Flucht- und Rettungspläne rechtssicher gestalten

Mittwoch, 2. März 2016 | Autor:

Wichtig : Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf aktuellem Stand sein

Der Sinn von Flucht- und Rettungsplänen ist es, Personen im Gefahrfall also bei der Evakuierung, Räumung und Rettung den Weg der Rettung zu zeigen. Sie sollen den Nutzers eines Gebäudes die notwendigen Informationen geben, um im Gefahrenfall schnell das Gebäude verlassen zu können.
Gerade bei Arbeitsstätten und auch bei Baustellen sowie auch bei Freiflächen auf einem Betriebsgelände, zu denen die Arbeitnehmer Zugang haben, muss man einen Flucht- und Rettungsplan vorweisen. Nach § 55 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber für jede Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen.

Verändern sich Baustellen oder auch die Arbeitsumgebung, sind die Flucht- und Rettungspläne zwingend zu überarbeiten. Flucht- und Rettungspläne bzw. Fluchtwegepläne müssen ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Prüfung der Pläne durch sach- bzw. fachkundige Personen

Flucht- und Rettungspläne, dürfen nur von sachkundigen bzw. fachkundigen Personen erstellt oder geprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung von 2015 hat erstmals u. a. durch Änderung der Gefahrstoffverordnung, den Begriff der Sach- und Fachkunde rechtlich definiert:

Daneben zählen zu den weiteren Anforderungen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.“ Wenn man der Definition der Gefahrstoffverordnung geht, ist „sachkundig, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat“.

Fluchtpläne / Rettungspläne erstellen Berlin Hannover

Flucht- und Rettungsplan als Beispiel

Regelmäßige Kontrollen sind notwendig

Flucht- und Rettungspläne müssen von sachkundigen Personen regelmässig überprüft werden. Der Turnus der Prüfung ist alle zwei Jahre. Auch bei der Planerstellung müssen einige Regeln beachtet werden. So sollen die Pläne z. B. einheitlich in der Gestaltung sein. Fluchtwege und Rettungspläne müssen in öffentlichen Bereichen und in Arbeitsstätten auffälig und gut sichtbar platziert gemacht werden. Auf jeder Etage sind mehrere Exemplare eines Fluchtplans anzubringen. In der DIN ISO 23601 werden auch konkrete Vorgaben zur zeichnerischen Darstellung gemacht: Hierzu zählt unter anderem die geänderte Darstellung der Fluchtrichtungsangaben in den Fluren durch grüne Pfeile anstatt wie vorher durch Rettungszeichen, sowie das die Kennzeichnung der Standortpunktangabe in blauer Farbe erfolgen muss. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus den Vorgaben bei der Erstellung der Pläne. Um diese deutschlandweit einheitlich umzusetzen ist ein Sachkundenachweis gefordert. Denn nur die Einheitlichkeit der Pläne sorgt dafür, das diese von jeden verstanden werden können und in Gefahrenfall auch wirklich helfen.

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Thema: Allgemein

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