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Förderprogramme für Photovoltaik im Jahr 2008…

Dienstag, 13. November 2007 | Autor:

Bis 2050 können laut einer Studie der Bundesregierung knapp 50 Prozent der Primärenergie aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Das Kraftwerk Sonne erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Ganz oben auf dem Wunschzettel der Deutschen stehen – neben sicheren Arbeitsplätzen – der Umweltschutz, bezahlbare Energiepreise und Unabhängigkeit vom Monopol der Energieriesen. Auf dem Weg dorthin führt keine Alternative an den erneuerbaren Energien im Allgemeinen und der Photovoltaik-Technologie im Speziellen vorbei. Für das eigene Sonnenkraftwerk stehen sowohl dem Endverbraucher als auch Unternehmen vielfältige Förderwege offen.

Die steigenden Preise im gesamten Energiesektor belasten Firmen ebenso wie Otto- Normalverbraucher: bei den Heizkosten, an der Zapfsäule, bei der Stromrechnung. Die logische Konsequenz daraus: Regenerative Energien sind „in“, die gesamte Solarbranche ist von einem kräftigen Wachstum erfasst. Laut einer aktuellen Studie der Bundesregierung können bis 2050 in Deutschland knapp 50 Prozent des Primärenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. „Die parallele und zügige Markteinführung aller regenerativen Energietechnologien ist unverzichtbar„, so Udo Möhrstedt, Vorstand der IBC SOLAR AG.

Einen wesentlichen Baustein im zukünftigen Energiemix stellt die Photovoltaik-Technologie. Anlagen, die mit dieser Technologie arbeiten, gewinnen Strom aus Sonnenenergie. Kernstück eines solchen Kraftwerks sind Solarmodule. Sie wandeln Sonnenlicht direkt in Strom um, der dann ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Die Förderwege

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet die Grundlage für die Förderung und schafft so Investitionssicherheit für den wirtschaftlichen Betrieb jeder bundesdeutschen Photovoltaik-Anlage. Das Gesetz schreibt auch die Einspeisevergütungen für den Solarstrom fest. Es stellt zudem sicher, dass der selbst produzierte Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. Die Höhe der Vergütung bleibt für den gesamten gesetzlich garantierten Zeitraum gleich, beginnend mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage und danach noch 20 Jahre lang. Derzeit sind dies mindestens 35,49 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Strom aus Freilandanlagen, höhere Vergütungen bringt Strom, der auf Dächern oder an Fassaden produziert wird. Das einzigartige Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) wird weltweit zwischenzeitlich von zahlreichen Nationen kopiert und erfolgreich umgesetzt.

Die aktuellen Vergütungssätze des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2008

Freilandanlagen: 35,49 Cent pro kWh

Dachanlagen: 46,75 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung
44,48 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 43,99 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100 kW

Fassadenanlagen: 51,75 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung
49,48 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 48,99 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100 kW

Daneben existieren noch andere interessante Förderwege für den Photovoltaik-Interessenten. So kommen Häuslebauer, Landwirte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Investoren und auch Freiberufler in den Genuss günstiger Finanzierungskonditionen der KfW, der Kreditanstalt für Wie-deraufbau. Das Programm „Solarstrom erzeugen“ ist dabei für kleinere und mittlere Anlagen bis 50.000 Euro Obergrenze vor-gesehen. Größere Anlagen über 50.000 Euro decken das „KfW-Umweltprogramm“ oder das „ERP Umwelt- und Energiesparprogramm West“ ab. Speziell für Landwirte steht zusätzlich das Sonderkreditprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung. In Bayern zb. bietet die dortige LfA Förderbank für Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit dem „Universalkredit“ einen zusätzlichen Finanzierungsweg.

Quelle : IBC SOLAR AG

durch Hinweis www.energieausweis-energiepass-beratung.de

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Thema: Energie

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