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Immobilienerben werden Steuerschuld nicht ohne Verkauf begleichen können…

Mittwoch, 28. November 2007 | Autor:

Nach Veröffentlichung des Entwurfs für das neue Erbschaftsteuerrecht hat die Eigentümerschutz -Gemeinschaft Haus & Grund Nachbesserungen gefordert. „Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt die Anforderungen an eine gerechte Lösung nicht“, kritisiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann.

So fordert er für Immobilienerben einen Anspruch auf Stundung der Erbschaftsteuer. Nur so könne verhindert werden, dass die neuen Eigentümer Haus oder Wohnung verkaufen müssen, allein um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.

Gerade bei den entfernten Verwandten wird die Erbschaftsteuer drastisch steigen. Erbt zum Beispiel die Schwester des verstorbenen Eigentümers eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro, werden demnächst rund 144.000 Euro an Erbschaftsteuer fällig. Bislang waren es knapp 64.000 Euro. Dabei sei zu beachten, dass innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Steuerbescheids die Steuer fällig werde.

Viele Erben werden die höhere Steuerschuld ohne einen Verkauf der Immobilie nicht begleichen können“, prognostiziert Kornemann. Durch eine Stundung könnte dagegen die Erbschaftsteuer aus den Erträgen der Immobilie erbracht werden.

Bei einem durch die Steuerforderung erzwungenen Verkauf einer vermieteten Immobilie müsste der Erbe zusätzlich noch auf den 10-prozentigen Abschlag verzichten, so Kornemann. Denn anders als im Eckpunkte-Papier der Koch-Steinbrück-Arbeitsgruppe werde im Entwurf dieser Abschlag an eine Haltefrist gekoppelt. Mindestens 15 Jahre lang muss der Erbe Eigentümer der Immobilie bleiben. „Davon war bislang nie die Rede“, so Kornemann. Der Abschlag sei im Vergleich zu den weitreichenden Verschonungen für Betriebsvermögen ohnehin zu gering. Die Haltefrist für Immobilien sei daher unverhältnismäßig.

Quelle : Haus & Grund

durch Hinweis www.bauhelfer24.de

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Thema: Recht

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