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Wohnfläche weicht weniger als 10 Prozent ab…was dann ?

Mittwoch, 2. Dezember 2015 | Autor:

Bisher ist es ja so, das wenn die Wohnfläche weniger als 10 Prozent von der Wohnfläche abweicht, man als Mieter nichts gegen diesen Mangel tun kann. In seinem neusten Urteil vom 18.11.2015 hat das BGH (Az. VIII ZR 266/14) aber geurteilt, das es bei der Berechnung der Miethöhe nun grundsätzlich auf die tatsächliche Wohnungsgröße ankommt.

Auf die korrekte Grösse der Wohnfläche kommt es an

Im vorliegenden Fall war die Ausgangssituation zwar eine andere, wichtig für Mieter zu wissen ist aber, das das BGH darauf abzielt, das die tatsächliche Wohnfläche relevant ist und nicht die im Mietvertrag angegebene Fläche und das die 10 Prozent Regel somit keinen Bestand mehr haben kann. Dies hat bereits die Große Koalition in Ihrer Agenda mit aufgenommen und möchte sich diesem Problem auch auf der rechtlichen Seite aus annehmen.

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Thema: Architekt

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