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Die Versicherungen für Eigenheimbesitzer…

Montag, 2. Juni 2008 | Autor:

Eigenheimbesitzer können ihr Wohneigentum gegen bestimmte Risiken mit einer Versicherungspolice absichern. Zu den häufigsten Risiken gehören Schäden durch Feuer, Blitzeinschläge, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Diese Risiken können durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Besteht für die selbstgenutzte Immobilie eine Finanzierung, wird der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung obligatorisch von der Bank verlangt.

Die Wohngebäudeversicherung versichert im Wesentlichen alle Gebäudebestandteile, darunter das Dach, die Fenster und die Wände. Im Inneren des Hauses sind auch Schäden an den Treppen und Türen, an Einbauschränken, an elektrischen Anlagen und an Teppich- und Parkettfußöden mit abgedeckt. Darüber hinaus werden durch eine Wohngebäudeversicherung auch Schäden an Heizungsanlagen und –rohren, an Zu- und Ableitungen sowie an Sanitäreinrichtungen reguliert. Außerhalb des Gebäudes gehören auch Garagen, Carports und Antennen zum Versicherungsschutz. Von einer Wohngebäudeversicherung werden die Reparaturkosten bei Gebäudeschäden übernehmen. Wurde das Gebäude vollständig zerstört, erstattet die Versicherung den Neuwert des Objektes. Sind Aufräumarbeiten notwendig, kommt die Wohngebäudeversicherung auch für diese Kosten auf.

Da sich die Preise laufend verändern, wird durch einen Baukostenindex die Höhe der Versicherungssumme jährlich an die Preissteigerungen im Bau angepasst. Damit besteht für den Eigenheimbesitzer nicht die Gefahr einer Unterdeckung. Werden alle Angaben zum Gebäude im Antrag ordnungsgemäß beantwortet, übernimmt die Versicherung in der Regel alle anfallenden Kosten in voller Höhe. Wird das Eigenheim neu gebaut, ist eine Feuerrohbauversicherung sinnvoll, die beim Abschluss einer Wohngebäudversicherung sogar kostenlos angeboten wird. Damit haben Bauherrn einen Versicherungsschutz gegen Feuerschäden von Anfang an.

Im Umfang einer Wohngebäudeversicherung sind in der Regel keine Elementarisiken abgedeckt. Das können unter anderem Hochwasser oder Erdbeben sein. Für die Absicherung dieser Risiken bieten zahlreiche Versicherungen Zusatz-Policen an, die extra abgeschlossen werden können. Die Versicherungsprämie richtet sich jedoch nach der Risikoeinstufung des Wohnorts. Befindet sich das Eigenheim in einem besonderen Risikogebiet, wo häufig Hochwasser auftreten, kann die Versicherung den Abschluss einer Police auch ablehnen. Die Vereinbarung einer Zusatz-Police empfiehlt sich auch, wenn besonders große Glasflächen am Gebäude vorhanden sind.

Eigenheimbesitzer die eine Ölheizung betreiben und deshalb einen Öltank auf ihrem Grundstück haben, können mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Schadenskosten abdecken, die zum Beispiel durch auslaufendes Öl entstanden sind. Oft muss dazu Erdreich ausgehoben werden, was sehr kostspielig ist. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung reguliert nicht nur den Schaden, sondern prüft die Ansprüche vorher und wendet unberechtigte Schadensersatzansprüche auch ab.

Die normale Wohnungsausstattung in einem Eigenheim, also Möbel, Alltagsgegenstände, Elektronik und TV ist nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Zur Absicherung von solchen Schäden durch Feuer oder Wasser können Eigenheimbesitzer eine normale Haushalt- bzw. Hausratversicherung abschließen, die auch bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus aufkommt.

Abschliessend ist zu sagen, das Wohnungs- u. Grundstücksrechtsschutz sowie alle anderen Versicherungsarten sinnvoll sein können, aber immer genau auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmt sein müssen.

durch Hinweis www.bauherrenberatung-online.de

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Thema: Allgemein

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