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Ist Ihr Hausanschluss dicht ? Dichtigkeitsprüfung für den Hausanschluss.. Was ist das ?

Samstag, 13. Juni 2009 | Autor:

Wenn Sie Grundstückseigentümer sind, sollten Sie sich neuerdings fragen, ob Ihr Hausanschluss wirklich dicht ist, denn in der BauO NW §45(5) steht geschrieben, dass bei bestehenden Hausanschlüssen Dichtheitsprüfungen bei einer Änderung an der jeweiligen Grundstücksentwässerungsanlage, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 von Eigentümer des Grundstückes verpflichtend durchzuführen sind.

Befindet sich ihr Grundstück ferner im Bereich eines Wasserschutzgebietes und ist noch einer der folgenden Bedingung weiterhin erfüllt:
– „häusliches Abwasser sowie Errichten der Grundstücksentwässerung vor dem 01.01.1965,
industrielles oder gewerbliches Abwasser sowie Errichten der Grundstücksentwässerung vor dem 01.01.1990“ war bereits eine Dichtheitsprüfung spätestens bis zum 31.12.2005 durchzuführen.

Die Kommunen in z.b. NRW haben das Recht durch die entsprechende Entwässerungssatzung kürzere Zeiträume und Fristen für eine erstmalige Dichtheitsprüfung an Hausanschlüssen festzulegen, wenn diese im Zusammenhang mit dem Ausbau oder der Instandhaltung der öffentlichen Kanalisation stehen und dann der Gefahrenabwehr dienen. Die Kommunen haben ferner die Möglichkeit den Sachkundigen, welcher die Dichtheitsprüfung durchführen soll, zu bestimmen.

Sie sollten sich also informieren, wie in den jeweiligen Bundesländern noch andere spezifische Regelungen in Kraft getreten sind, um keine der Fristen zu versäumen.

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Thema: Wasser / Trinkwasser

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