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Das Ende der Wahlfreiheit beim Energieausweis – Ab 1.9.08 Bedarfsausweis für kleinere Gebäude

Montag, 29. September 2008 | Autor:

Am 30. September 2008 endet die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Bisher konnten Eigentümer dieser Gebäude sich entweder für einen Bedarfsausweis oder einen verbrauchsbasierten Energieausweis entscheiden. Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. weiter…

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Welchen Energieausweis / Energieausweis braucht ihr Gebäude? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ?

Mittwoch, 26. März 2008 | Autor:

Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude stufenweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien. Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Einen Bedarfsausweis brauchen Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.

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