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Das häusliche Arbeitszimmer und der Fiskus

Sonntag, 29. Januar 2012 | Autor:

Die jährliche Abgabe der Steuererklärung – für die einen ein Graus, für die anderen ein großer finanzieller Vorteil, der sich ergeben kann.
Ganz klar ist es, dass diejenigen, die Werbungskosten geltend machen können, auch weniger Steuern zahlen müssen. In den letzten Jahren hat sich gerade hier immer wieder sehr viel neues getan, was für den einen oder anderen steuerpflichtigen Bürger von Vorteil, für andere aber auch zum Nachteil werden kann. Ein Beispiel, welches immer wieder für Gerede sorgte, ist die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers. Das Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann heute nicht mehr jeder, der einen Raum in seiner privaten Immobilie auch geschäftlich bzw. beruflich nutzt.

Der Fiskus ist dazu übergegangen, die Zielgruppen stark einzuschränken, sodass weniger Menschen eben das Arbeitszimmer steuerlich absetzen können. Und auch bei den Menschen, bei denen es klar auf der Hand liegt, dass sie das Arbeitszimmer für ihren Beruf nutzen, ist es nachteilig zu sehen, dass sie hieraus weniger Profit schlagen können, als es noch vor einigen Jahren der Fall gewesen ist. Der Fiskus prüft sehr viel genauer, auch mit Besuchen, ob das Zimmer, welches in der Steuererklärung angegeben ist, auch wirklich rein beruflich genutzt wird, und nicht zu einem gewissen Teil auch privat genutzt wird. Und somit ist es für jeden ratsam, sich vorab zu informieren, was der Staat anerkennt, und somit sich dann der steuerliche Vorteil ergeben kann. Wer genau die Vorgaben schon bei der Planung des Arbeitszimmers berücksichtigt, der wird sicherlich auch hier schon profitieren können.

Weiter ist es auch für jeden ratsam, wenn nicht eine zu hohe Steuerlast getragen werden soll, die Steuerklasse sehr genau zu bestimmen. Für manch einen kann sich hier ein großer Vorteil ergeben. So sind es die Verheirateten, die entscheiden können, ob ein Partner die bessere und ein Partner die schlechtere Klasse erhalten wird. Eine Hilfe kann eine Berechnung Steuerklassen sein, womit angegeben werden kann, welche Steuerklassenwahl den größten Vorteil geben kann. Als Single kann die Entscheidung leider nicht beeinflusst werden.

( dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Zu konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt)

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