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Die wichtigsten Tipps zum Kauf einer Eigentumswohnung

Freitag, 24. Juni 2011 | Autor:

Wer eine Wohnung kaufen möchte, muss zahlreiche Dinge berücksichtigen. Hier wird erläutert, auf welche Punkte besonders geachtet werden muss.

Beim Erwerb eines Eigenheims wird immer häufiger auf Wohnungen gesetzt. Zwar mag ein Haus im Grünen sehr verlockend sein, doch aufgrund der beruflichen Situation ziehen es immer mehr Eigenheimkäufer vor, in die Stadt zu ziehen. Dort gilt es dann eine Wohnung zu kaufen, weil die Auswahl an Häusern schlichtweg zu klein ist. Allerdings muss beim Kauf von Eigentumswohnungen besonders gut aufgepasst werden, damit man sich später in den eigenen vier Wänden auch tatsächlich wohl fühlt.

Personen, die eine eigene Wohnung kaufen möchten, sollten vor allem auf die Eignung des Gebäudes und der Wohnräume achten. Anders als bei Einfamilienhäusern ist es nicht ohne weiteres möglich, bauliche Änderungen vorzunehmen. Ein Anbau wäre beispielsweise undenkbar, weshalb es umso wichtiger ist, schon im Vorfeld den langfristigen Platzbedarf zu berücksichtigen.

Ein Tipp der häufig belächelt wird, ist das so genannte Probewohnen. Sollte man eine bestimmte Wohnung kaufen wollen bzw. man eine nähere Auswahl getroffen haben, empfiehlt es sich, zumindest eine Nacht in den Wohnräumen zu verbringen. Womöglich entdeckt man unangenehme Störfaktoren, die man bisher nicht bemerkt hat und die gegebenenfalls sogar gegen einen Kauf sprechen.

Wohnung kaufen: An Unterlagen für die Finanzierung denken

Im Übrigen tun sich auch bei der Finanzierung ein paar Besonderheiten auf. Angehende Wohneigentümer, die eine Wohnung kaufen möchten, müssen beispielsweise bedenken, dass die Bank spezielle Objektunterlagen sehen möchte. Die gilt besonders für die so genannte Teilungserklärung, die zwingend benötigt wird. Doch gerade bei älteren Bestandsobjekten ist dieses Dokument nicht immer leicht zu beschaffen. Umso wichtiger ist es daher, rechtzeitig mit dem bisherigen Eigentümer in Kontakt zu treten und die benötigten Unterlagen anzufordern. Sollten die Teilungserklärung nicht mehr verfügbar sein, so kann sie beispielsweise über das Bauamt angefordert werden, wodurch allerdings zusätzliche Zeit in Anspruch genommen wird.

Thema: Finanzierung | Kommentare geschlossen