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Flucht- und Rettungspläne rechtssicher gestalten

Mittwoch, 2. März 2016 | Autor:

Wichtig : Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf aktuellem Stand sein

Der Sinn von Flucht- und Rettungsplänen ist es, Personen im Gefahrfall also bei der Evakuierung, Räumung und Rettung den Weg der Rettung zu zeigen. Sie sollen den Nutzers eines Gebäudes die notwendigen Informationen geben, um im Gefahrenfall schnell das Gebäude verlassen zu können.
Gerade bei Arbeitsstätten und auch bei Baustellen sowie auch bei Freiflächen auf einem Betriebsgelände, zu denen die Arbeitnehmer Zugang haben, muss man einen Flucht- und Rettungsplan vorweisen. Nach § 55 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber für jede Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen. weiter…

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