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Definition „Freisitz“: Erfüllt er die Bedingungen der Wohnflächenverordnung ?

Mittwoch, 30. September 2015 | Autor:

Nach der Wohnflächenverordnung ist bekannt, das Balkone und Terrassen in einem gewissen Umfang zu der Wohnfläche angerechnet werden und können. Das hat natürlich Einfluss auf den Mietpreis oder auch den Kaufpreis einer Immobilie. Das Thema Balkon und Terrasse ist deshalb für jeden Mieter / Käufer interessant.

Mindeststandards für Freisitze

Doch es ist erforderlich, dass ein „Freisitz“ gewisse Mindeststandards erfüllen muss, um wirklich bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt werden zu können.

Im konkreten Fall hatte der Kläger ein Einfamilienhaus mit Garten angemietet. Der Innenhof war dabei mit in die Wohnflächenberechnung eingeflossen, was dann auch den Mietpreis und die Nebenkosten erhöhte.
Im Nachgang entbrannte dann zwischen Mieter und Vermieter ein Streit, ob das hatte überhaupt mit berechnet werden hätte können. Der Mieter machte dazu beim Vermieter geltend, dass die „Terrasse“ ihren Zweck überhaupt nicht erfülle und wegen der erheblichen Fugengröße zwischen den Bruchsteinplatten ( teilweise bis zu fünf Zentimeter ) nicht geeignet gewesen, darauf Stühle und Tische aufzustellen. Das sei für eine tägliche Nutzung nicht praktikabel argumentierte der Mieter, was der Vermieter natürlicherweise anders sah.

Begründung des Gerichts:

Das Urteil des Landgericht Landau lautet nun wie folgt: Das Gericht bezog sich dabei auf die juristische Definition einer Terrasse. Unter einer Terrasse verstehe man einen ebenerdigen Platz, der „ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet, mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet“ sei. Im vorliegenden Fall mangelte es aber genau an diesem Punkt. Wegen der daraus resultierenden erheblichen, über zehnprozentigen Abweichens der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche, sei eine Rückzahlung der überzahlten Miete angebracht. ( Landgericht Landau: Aktenzeichen 1 S 67/14 )

Weitere Informationen zur Berechnung der Wohnfläche von Terrassen und Balkonen finden Sie unter www.aufmassprofis.de

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Wintergarten – Ein Paradies an kalten Tagen

Freitag, 10. Februar 2012 | Autor:

Bei den kalten Tagen möchte jeder Hausbesitzer einen Wintergarten sein Eigen nennen. Doch der Ausbau ist teuer und nicht ohne Fachkraft durchzuführen. Der Ausbau muss wohl überlegt sein – ist der Grundriss ausgearbeitet, kann der Wintergarten nicht mehr verändert werden. Im Folgenden finden Sie ein paar hilfreiche Tipps, damit auch Sie Ihren Wintergarten genießen können. Sollte dies nicht genügen, finden Sie auch weitere Informationen auf Informationsportalen wie Haus-Garten-Anregungen.de.

Was soll der Wintergarten leisten?

Zunächst muss die Nutzung des Wintergartens geklärt werden. Sollen Nutzpflanzen Platz finden oder soll es ein Ort der Entspannung mit wenigen Zierpflanzen werden? Tendenziell benötigt ein Wintergarten, der auch Nutzpflanzen gedeihen lassen soll, mehr Platz. So oder so: Mindestens drei Meter sollte der Wintergarten hoch sein. Nicht jede Wand muss aus Glas gefertigt sein. Lediglich die Wände und Decken, durch die die Sonne scheint, sollten aus Glas sein. Wenn Sie den Wintergarten vor allem für gemütliche Stunden nutzen möchten, sollte mindestens eine Wand aus Stein oder Holz sein. Denn kaum einer fühlt sich in einem vollverglasten Raum ohne Sichtschutz wohl.

Wo kann der Wintergarten platziert werden?

In der Regel findet der Wintergarten an der Südseite des Hauses Platz. Hier kann am meisten Sonnenenergie aufgefangen werden. Doch wichtiger als die Sonne ist Ihr eigenes Wohlbefinden. Sie müssen sich an dem Ort, an dem der Wintergarten entstehen soll, wohlfühlen. Eine laute Straße oder der Lärm durch die Nachbarn sollten in die Vorüberlegungen mit einfließen. Die Beschaffenheit des Untergrunds kann vernachlässigt werden. Durch die leichte Bauweise eignet sich ein Wintergarten für jeden noch so labilen Untergrund.

Kosten senken!

Um die Kosten für den Ausbau eines Wintergartens zu senken, können Sie einen Teil der Arbeit selbst erledigen. Vor allem der Innenausbau kann in Eigenregie von statten gehen. Dies gilt auch für die Ausstaffierung. Schließlich soll der Wintergarten Ihren Vorstellungen entsprechen. Wenn genug Raum vorhanden ist, kann der Bereich mit einem Pool erweitert werden. Ist diese Möglichkeit gegeben, wird aus dem Wintergarten endgültig ein Paradies auf Erden.

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Loggia, Balkon, Terrasse, französischer Balkon, Wintergarten und Veranda… die Definitionen..

Samstag, 24. November 2007 | Autor:

Durch unseren Partner www.aufmassprofis.de ( die Spezialisten im Bereich Aufmass und Wohnflächenberechnungen ) sind wir auf folgen Artikel bei www.software24.com/blog/ aufmerksam geworden. In diesem Artikel werden auf anschauliche Weise die Definitionen für die Begriffe Loggia, Balkon, Terrasse, französischer Balkon, Wintergarten und Veranda erklärt. weiter…

Thema: Interessantes | Kommentare geschlossen