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Ist Wohn-Riester der Weg zum eigenen Heim ?

Freitag, 21. Januar 2011 | Autor:

Eine fundierte Altersvorsorge ist für das spätere Auskommen im Rentenalter wichtig. Allein mit der staatlichen Rente ist die Lebenshaltung aber nicht mehr zu bewältigen. Deshalb ist eine private Vorsorge zur Ergänzung zwingend notwendig. Wer keine zusätzlichen Einkünfte zur gesetzlichen Rente, wie z.B. Mieteinnahmen zu erwarten hat, ist gut beraten sich mit der privaten Altersvorsorge ein zusätzliches Standbein zu schaffen.

Riester-Rente ist Altersvorsorge Nr.1
In Deutschland hat sich die sog. Riester-Rente als private Altersvorsorge Nr.1 etabliert. Die Riester-Rente wurde im Jahre 2001 im Zuge einer Rentenreform eingeführt, und geht auf den damaligen Bundes-Arbeitsminister Walter Riester zurück. Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte privat finanzierte Rente. Die staatliche Förderung wird in Form von Zulagen oder des Sonderausgabenabzuges gewährt.

Die Riester-Sparpläne
Riestern kann man auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Die klassischen Varianten findet man im Banksparplan und in der privaten Rentenversicherung. Diese sind in den Renditeerwartungen eher konservativ, haben aber dafür kein Verlustrisiko. Der Riester-Fondssparplan ist die ertragreichste, aber auch gleichzeitig die risikoreichste Anlagemöglichkeit der Riestervorsorge. Daneben gibt es noch Möglichkeiten, die Riester-Rente in die betriebliche Altersvorsorge einzubinden. Beispiele wären hier die Pensionskasse oder die Direktversicherung. Man sollte sich über die verschiedenen Anlageformen der Riester-Rente zunächst einen Überblick verschaffen. Hilfreich dafür ist ein Riester Rente Vergleich.

Seit 2008 gibt es auch Wohn-Riester
Seit dem Jahr 2008 gibt es eine weitere Möglichkeit der riestergeförderten Altersvorsorge. Bei der sog. Eigenheimrente – auch „Wohn-Riester“ genannt – kann der Sparer bis zu 75% seines bereits in einen Riestersparplan eingezahlten Vermögens für die Finanzierung seines Eigenheims verwenden.

Anspruch auf Riester-Förderung prüfen
Wer den Abschluss einer Riester-Vorsorge plant, sollte zunächst seine Förderfähigkeit überprüfen. Die Riester Zulage erhält nur, wer zum sog. „förderfähigen Personenkreis“ gehört. Das sind im Allgemeinen Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das sind in erster Linie Arbeitnehmer, aber auch pflichversicherte Selbsttändige und Bezieher von Arbeitslosengeld.

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Thema: Finanzierung

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