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Bei der Wohnflächenberechnung – Die Anrechnung von Balkonflächen

Samstag, 11. Juli 2009 | Autor:

Balkone, Loggien und auch Terrassen dürfen mit mehr als nur einem Viertel ihrer Grundfläche zur Wohnfläche bei der Wohnflächenberechnung eingerechnet werden. Die ist auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH ) vom 22. April 2009 (Az. VIII ZR 86/08) zurückzuführen.

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