Dienstag, 4. Februar 2014 | Autor: admin
Vor einigen Jahren wurde Mallorca nur als ein Urlaubsparadies für Partyurlauber in der öffentlichen Wahrnehmung gesehen. Aber in Zuge einer Neuausrichtung der zuständigen Fremdenverkehrsbehörde, wurden immer Familien und Einzelreisende auf die Insel gelockt.
Mit der veränderten Besucherstruktur wandelt sich das Image und auch das Gefühl der Reisenden für die Insel. Wenn immer mehr gutsituierte Besucher Mallorca besuchen und so die Besucherstruktur sich verändert, so ändert sich auf das Umfeld und somit die Nachfrage nach geeigneten Immobilien für die Nutzung als Ferienwohnung oder auch als Kapitalanlage. weiter…
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Dienstag, 28. Januar 2014 | Autor: admin
Häufig kommt es beim Thema Gewährleistung zwischen Handwerker und Auftraggeber zu Unstimmigkeiten. Grundsätzlich ist der Handwerker dazu verpflichtet, das Bauwerk oder die Leistung bei der Abnahme frei von Sachmängeln zu übergeben und etwaige Mängel, sofern diese vom Auftraggeber oder Käufer angezeigt werden, zu beheben. Die Dauer, in welcher der Handwerker zur Mängelbeseitigung herangezogen werden kann, hängt von der vereinbarten Vertragsgrundlage gemäß VOB/BGB ab. Diese bietet jedoch keinen Schutz bei einer Insolvenz des Handwerkers, welche dazu führen kann, dass dieser die Mängel an dem Bauwerk nicht mehr beseitigen kann. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, wünschen sich viele Auftraggeber eine Absicherung der Ansprüche auf Mängelbeseitigung, die sogenannte Gewährleistungsbürgschaft.
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Montag, 27. Januar 2014 | Autor: admin
Beim Neubau von Wohnungen für Senioren ist im Vertragswerk unbedingt auf die Verwendung rechtlich sicherer Begrifflichkeiten zu achten.
Wenn der Körper aus Altersgründen nicht mehr so funktioniert, wie er soll, fallen einem viele Dinge im Alltag schwerer. Dies muss nicht bedeuten, dass man alleine nicht mehr zurechtkommt oder auf stete Hilfe angewiesen ist. Ein mögliches Resultat aus den dann anstehenden Überlegungen ist jedoch oft der Umzug in eine andere Wohnung.
Es ist allgemein so, dass die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft geänderte Bedürfnisse im wohnlichen Bereich erfordert. Man nennt dies im Volksmund dann „seniorengerechte Bausweise“. Dabei denkt man eventuell an Haltegriffe im Bad, Überbrückung von Stufen oder die Installierung eines Fahrstuhls. weiter…
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Montag, 14. Oktober 2013 | Autor: admin
Um einen guten Überblick über die Rentabilität eines Objektes zu erhalten, kann man als Laie den Wert einer Immobilie nach dem Ertragswert (§§ 17-20 ImmoWertV) berechnen.
Ertragswert berechnen ist einfach
Um diesen Wert zu ermitteln, müssen Sie die monatliche Nettokaltmiete mal 12 multiplizieren. Dann erhält man die sog. Jahresnettokaltmiete. Kosten für die Heizung und andere Nebenkosten werden so nicht in der Renditeberechnung berücksichtigt.
Wenn eine Wohnung nach dem sog. Bruttokaltmietvertrag vermietet sein sollte, müssen Sie einen Anteil vom 2,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für die entstehenden Betriebskosten von der Bruttokaltmiete abziehen. Mit diesen Zahlen können Sie dann den Ertragswert einer Immobilie berechnen. weiter…
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Freitag, 5. April 2013 | Autor: admin
Die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn korrespondieren mit der Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmers und setzen das Vorliegen eines Baumangel voraus. Gewährleistung bedeutet das Einstehen müssen des Unternehmers für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erfüllung der übernommenen Leistungspflichten.
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Sonntag, 31. Juli 2011 | Autor: admin
Ende November 2008 wurde das deutsche Schornsteinfegergesetz durch das Schornsteinfegerhandwerksgesetz abgelöst.
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Mittwoch, 6. April 2011 | Autor: admin
Korrekte Nebenkostenabrechnungen sorgen für zufriedene Mieter. Umso besser, wenn man diese ohne viel Aufwand gleich online abrechnen kann: Die neue Nebenkostenabrechnung Software immoware24go, die komplett über das Internet als Dienstleistung bereitgestellt wird, macht es möglich.
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Freitag, 12. November 2010 | Autor: admin
Wenn mehrere Personen ein Immobilienobjekt besitzen und es vermieten, resultiert daraus eine Grundstücksgemeinschaft. Demzufolge müssen Einkünfte für jeden Eigentümer gesondert ermittelt werden und auch für die Gemeinschaft insgesamt. Allerdings verhält es sich umsatzsteuerrechtlich wieder ein wenig anders.
SchoenesZuhause.com zeigt Ihnen was vor allem bei der Vorsteuer zu beachten ist.
Die Gemeinschaft muss bei der Vermietung der Immobilie im Vorfeld abklären, welche Grundstücksgemeinschaft erzielt werden. Gemäß § 4 Nr. 12a des Umsatzsteuergesetzes sind Einkünfte einer langfristigen Vermietung grundsätzlich steuerfrei. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich frei für die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. Um zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, muss vorausgesetzt werden, dass es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer handelt und von ihm zusätzlich Umsätze getätigt werden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. weiter…
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Freitag, 29. Oktober 2010 | Autor: admin
Die Wohngebäudeversicherung hat gute umfassende Leistungen, die das eigene Haus vor Gefahren absichern. Zusätzlich zu dem normalen Versicherungsschutz können auch verschiedene Einschlüsse vereinbart werden. Zu einem Einschluss gehören zum Beispiel die Elementarschäden. Diese Schäden entstehen meist durch Naturkatastrophen. Die entstandenen Kosten werden so von der Wohngebäudeversicherung erstattet, sofern es sich um eine versicherte Gefahr handelt.
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Samstag, 11. Juli 2009 | Autor: admin
Balkone, Loggien und auch Terrassen dürfen mit mehr als nur einem Viertel ihrer Grundfläche zur Wohnfläche bei der Wohnflächenberechnung eingerechnet werden. Die ist auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH ) vom 22. April 2009 (Az. VIII ZR 86/08) zurückzuführen.
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