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Denkmalschutz …. Verbot Austausch von Holzfenster gegen Kunststofffesnter

Montag, 24. März 2008 | Autor:

Wer in einem denkmalgeschützten Haus wohnt, der genießt manche Vorteile. Er kann unter bestimmten Bedingungen öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen und er wird von Freunden und Bekannten um die historische Bausubstanz beneidet. Doch er muss im Gegenzug auch rücksichtsvoller vorgehen als andere Eigentümer von Immobilien. Ein Rahmenwechsel von Holz zu Kunststoff beim Austausch der Fenster kann ihm gerichtlich verboten werden. weiter…

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Thema: Recht | Beitrag kommentieren