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Aufgaben eines Hausmeister- und Bauservice….

Donnerstag, 4. Oktober 2007 | Autor:

Bei bestimmten Arbeiten sind keine Gewerke mit Meisterpflicht erforderlich, so dass sie auch ein Hausmeister- und Bauservice durchführen kann. Neben den üblichen Hausmeistertätigkeiten, wie Gehweg kehren, Hausordnung, Kleinreparaturen oder auch Mülltonnentransport gehören dazu Arbeiten im Abbruch- und Demontagebereich, wenn ein Haus oder eine Wohnung saniert oder modernisiert wird. Zu den Entkernungsarbeiten gehören das Entfernen alter Tapeten, Ausbau von Sanitärelementen, Heinzungen, Stromleitungen oder Einbauten, z. B. Deckenplatten oder Verkleidungen. Das ist notwendig, wenn sie nicht mehr attraktiv aussehen, nicht den aktuellen Sicherheitsbedingungen entsprechen oder nicht mehr benötigt werden. Bei den Demontagen gibt es auch bestimmte Stoffe, die als Sondermüll gelten und nur unter bestimmten Bedingungen oder mit entsprechendem Nachweis entsorgt werden können. Hierzu zählen zum Beispiel Glaswolle oder Asbest. Um dann asbesthaltige Stoffe ausbauen und entsorgen zu dürfen, ist eine Fachkundeprüfung notwendig, die alle Richtlinien (zum Beispiel Schutzkleidung) beinhaltet, die für den Ausbau dieser Stoffe zu beachten sind. Diese Prüfungen sind relativ kostenintensiv. Auch eine Zertifizierung für einen Entsorgungsbetrieb über den TÜV ist notwendig, um sicherzustellen, dass Entsorger nur an dafür zugelassenen Stellen Sondermüll entsorgen und nicht frei verkippen. Dafür benötigt das Abrissunternehmen einen Entsorgungsnachweis vom Entsorgungsunternehmen. Ein Hausmeisterservice arbeitet normalerweise eher regional, um beispielsweise den Winterdienst zeitgerecht und ordentlich absichern zu können. Bauservicearbeiten werden regional oder überregional angeboten, je nach Erfordernis.

Da es sehr viele Firmen im Bereich Hausmeister- und Bauservice auf dem Markt gibt, spezialisieren sich die verschiedenen Anbieter auf bestimmte Bereiche. So kann man zum Beispiel Türen oder Fenster einbauen, Trockenbau anbieten oder aber die Sanierung und Instandhaltung von Öltank-Lagerräumen, die im Bundesland Hessen gesetzlich vorgeschrieben ist.

durch Hinweis www.architekt4you.de

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Thema: Interessantes, Sanierungen

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