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Der Tipp für Private Bauherren: Helfer anmelden – die Berufsgenossenschaft hilft

Montag, 5. Mai 2008 | Autor:

Jeder Häuslebauer hat größtes Interesse an schnellen Fortschritten seines Bauprojektes, das versteht sich von selbst. Doch sollten private Bauherren unbedingt daran denken, fleißige Helfer spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anzumelden. Auf diese gesetzliche Pflicht hat die Berufsgenossenschaft am 5. Mai 2008 hingewiesen.

Sobald Freunde, Kollegen, Verwandte und Nachbarn auf der Baustelle mitwerkeln, muss sie der private Bauherr daher bei der BG BAU melden. Eine Ausnahme, ohne Versicherungspflicht, gibt es nur bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Eine weitere Ausnahme: Wenn alle Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden auf dem Bau tätig waren, dann übernimmt die Unfallkasse der öffentlichen Hand den Unfallschutz.

Die Kosten zur Helfer-Versicherung halten sich im Rahmen und machen derzeit je nach Region zwischen 1,30 und 1,72 Euro pro Arbeitsstunde aus. Dafür berät die BG BAU Bauherren persönlich über alle gesetzlich notwendigen Maßnahmen zur Unfallverhütung. Dass niemand gegen Unfälle gefeit ist, verrät die Statistik: Durchschnittlich registriert die BG BAU jährlich 400 zum Teil schwere Unfälle bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten. Darunter mehrere Todesfälle.

Viele Unfälle hinterlassen schwerste Folgen und die Betroffenen müssen über Jahre oder lebenslang versorgt werden. Die anfallenden Kosten überfordern die Finanzkraft privater Bauherren zumeist hoffnungslos. Schon in den ersten zwei Jahren können in schweren Fällen Kosten von einigen Hunderttausend Euro und mehr anfallen.

Mit der Meldung an die BG BAU vermeiden private Bauherren nicht nur Bußgelder oder gar Regressverfahren wegen grober Fahrlässigkeit. Durch die Beratung der Berufsgenossenschaft können auch Arbeitsunfälle, menschliches Leid und mögliche Forderungen der Helfer nach Schadensersatz vermieden werden. Im Leistungspaket der BG BAU enthalten sind die Entschädigung nach Arbeits- und Wegeunfällen, die Kosten zur Rehabilitation oder eine Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall vermindert bleibt.

Doch sollten private Bauherren klar unterscheiden, wo Freundschaftsdienste enden und Schwarzarbeit beginnt. So dürfen Hilfsleistungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist es illegal, wenn Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang gegen Entgelt geleistet werden. Auch müssen Helfer die Arbeitsagentur, das Sozialamt, die Krankenkasse oder das Finanzamt über alle Nebeneinkünfte informieren. Bei Verstößen drohen Bauherren und schwarz arbeitenden Helfern Bußgelder, in Extremfällen bis 100.000 Euro.

Quelle : bgbau.de

durch Hinweis www.architekt4you.de

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