Home

Energieausweis ist auch in Frankreich Pflicht….

Sonntag, 25. November 2007 | Autor:

Wohnungsvermieter sind Frankreich seit dem 1.Juli 2006 verpflichtet, beim Abschluss eines Mietvertrages einen Beleg über die Energiebilanz der betroffenen Wohnung vorzulegen. Dieser „Energieausweis“ heisst auf französisch “diagnostic de performance énergétique”.

Bei Neuvermietungen müssen die Vermieter damit die folgenden Bescheinigungen vorlegen:

Seit dem 1.Juni 2006 ist der “Etat des risques naturels et technologiques” vorgeschrieben, – dies ist eine Bescheinigung über natürliche und technische Risiken. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate.

Neu ab dem 1.Juli 2007: “Diagnostic de performance énergétique”, die Bescheinigung über die Energiebilanz der Wohnung. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.

Zusätzlich ab 12. August 2008 wird die “Constat de risque d’exposition au plomb”, der Bleinachweis ( beispielsweise in den Farben der Wände, Rohre etc.) zur Pflicht.

Es ist wichtig, die Untersuchungen von einer Firma vornehmen zu lassen, die von der “Cofrac” – “comité français d’accréditation” amtlich zugelassen ist.

Daran sehen wir, das nicht nur wir in der Bundesrepublik es mit dem Kilmaschutz ernst nehmen sondern auch unsere Nachbarn.

Quelle : Karl- Heinz Schabmüller M.B.A. KHS – „Appartements de Charme et de Prestige“, Paris

durch Hinweis www.energieausweis-energiepass-beratung.de

Weitere interessante Informationen erhalten Sie unter den weiterführenden Links

Trackback: Trackback-URL | Feed zum Beitrag: RSS 2.0
Thema: Energie

Kommentare und Pings sind geschlossen.