Home

Kippt die 10 Prozent Regel bei der Wohnfläche ?

Mittwoch, 21. Oktober 2015 | Autor:

Die Große Koalition kippt die Zehn-Prozent-Klausel bei Wohnflächenabweichungen, die es seit dem dem Grundsatzurteil des BGH´s aus dem Jahre 2004 gibt. Der entsprechende Gesetzentwurf soll schon Anfang des Jahres 2016 vorliegen. Es herrscht im Moment für Mieter noch folgendes Problem: Ist im Mietvertrag eine größere Mietfläche angegeben als sie real existiert, können die Mieter nichts machen, wenn die Fläche weniger als zehn Prozent von der tatsächlichen Fläche abweicht. Da nach Ansicht des BGH´s es nur dann ein Mängel an der Wohnfläche vorliegt, wenn diese mehr als 10 % von der im Vertrag genannten Wohnfläche abweicht. Das hat nicht nur Einfluss auf die Grundmiete, sondern auch auf die Betriebskostenabrechnung.

Laut dem Deutschen Mieterbund könnte diese Problematik bei jeder zweiten bis dritten Wohnung auftreten.

Abweichungen bei der Wohnfläche ist ein Ärgernis für Mieter

Mieter könnten nun aufatmen wenn die von SPD-Rechtspolitiker Dirk Wiese angekündigte Änderung eintreten würde. Als neue Grenze könnte dann zukünftig eine Abweichung von nur noch fünf Prozent gelten, um als Mieter Einspruch einlegen zu können.

Herr Wiese beruft sich dabei auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. Darin wurde vereinbart, „dass nur die tatsächliche Wohn- beziehungsweise Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche sein kann“. Das entsprechende Gesetz könnte schon bis zur Sommerpause 2016 durchgesetzt werden.

Weitere Tipps zur Wohnflächenberechnung finden Sie bei www.aufmassprofis.de

Trackback: Trackback-URL | Feed zum Beitrag: RSS 2.0
Thema: Allgemein

Kommentare und Pings sind geschlossen.

Ein Kommentar

  1. […] ist es ja so, das wenn die Wohnfläche weniger als 10 Prozent von der Wohnfläche abweicht, man als Mieter nichts gegen diesen Mangel tun kann. In seinem […]