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Problem Wohnflächenberechnung Balkon und Terrasse

Donnerstag, 29. Juni 2023 | Autor:

Die Wohnflächenberechnung gemäß der Wohnflächenverordnung (WOFlV) ist ein wichtiger Aspekt bei der Ermittlung der tatsächlichen Größe einer Wohnung. Ein entscheidender Faktor bei dieser Berechnungsmethode betrifft die Grundfläche von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen.

Gemäß der WOFlV werden die Grundflächen dieser Außenbereiche üblicherweise zu einem Viertel bis zur Hälfte in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Grundfläche als Wohnfläche angerechnet wird. Es gibt jedoch auch eine Obergrenze: Die Anrechnung dieser Flächen kann maximal die Hälfte der tatsächlichen Grundfläche betragen.

Dieser Ansatz ergibt sich aus der Annahme, dass diese Außenbereiche nicht das ganze Jahr über in gleicher Weise nutzbar sind wie die eigentlichen Wohnräume. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind oft von Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee oder starkem Wind betroffen und können somit nicht das ganze Jahr über vollständig genutzt werden. Daher wird ihre Grundfläche nur teilweise in die Wohnflächenberechnung einbezogen.

Angenommen, ein Balkon hat eine Grundfläche von 10 Quadratmetern. Gemäß der WOFlV kann in diesem Fall nur ein Viertel dieser Fläche, also 2,5 Quadratmeter, als Wohnfläche angerechnet werden. Ebenfalls ist ein Anrechnung vom 50 % der Grundfläche als Wohnfläche möglich, was dann 5,00 Quadratmeter bedeutet. In diesem Punkt ist die Wohnflächenverordnung leider nicht im Detail ausführlich geregelt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Wohnflächenverordnung klare Vorgaben für die Wohnflächenberechnung festlegt, um eine einheitliche und vergleichbare Basis für Miet- und Kaufverträge zu schaffen. Die korrekte Berechnung der Wohnfläche gewährleistet eine faire Grundlage für Mietpreise und kann Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern vorbeugen.

Bei der Wohnflächenberechnung nach der WOFlV werden nicht nur Außenbereiche berücksichtigt, sondern auch andere Faktoren wie beispielsweise Abstellräume, die tatsächliche Nutzfläche von Treppen und Fluren sowie bestimmte andere Nebenräume. Durch eine genaue Berechnung nach den Vorgaben der Wohnflächenverordnung wird sichergestellt, dass die angegebene Wohnfläche einer Wohnung den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Insgesamt bietet die Wohnflächenverordnung klare Richtlinien und Vorgaben für die korrekte Ermittlung der Wohnfläche einer Wohnung. Die Berücksichtigung der Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen zu einem Viertel bis höchstens zur Hälfte ist ein wichtiger Aspekt dieser Berechnung. Dies ermöglicht eine faire und vergleichbare Grundlage für Miet- und Kaufverträge und trägt zur Transparenz im Wohnungsmarkt bei.

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Thema: Allgemein

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