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„Big Brother“ im Keller… so geht es nicht …

Sonntag, 4. November 2007 | Autor:

Nachbar schritt wegen unerlaubter Kamera zur Selbstjustiz…

Ein Immobilienbesitzer darf nicht, wie es ihm gerade beliebt, Kameras aufstellen und seine Umgebung damit filmen. Derartige Aktionen werden von deutschen Gerichten regelmäßig untersagt. Allerdings ist es auch nicht erlaubt, dass ein zu Unrecht Gefilmter zur Selbstjustiz greift und die gesamte Ausrüstung einfach zerstört. weiter…

Thema: Recht | Kommentare geschlossen