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Was versteht das Finanzamt unter „Vermietungsabsicht“ ?

Montag, 24. Dezember 2007 | Autor:

Wer ernsthaft beabsichtigt, seine Wohnung zu vermieten, aber keinen Interessenten findet, der kann die Ausgaben für das leer stehende Objekt als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Doch das Finanzamt achtet nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS genau darauf, ob ein Eigentümer wirklich alles Zumutbare unternimmt, um Mieter zu finden. Ab und zu mal ein paar Zettelchen an Bäume in der Nachbarschaft hängen, das reicht nicht.
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 8/06) weiter…

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Eigentümer musste Haus anheben lassen und wollte vom Fiskus Hilfe

Donnerstag, 29. November 2007 | Autor:

Wegen einer Veränderung des Grundwasserspiegels kam es plötzlich vermehrt zu Wassereinbrüchen in die Häuser einer Wohnsiedlung. Einer der Eigentümer machte im Anschluss die erheblichen technischen Aufwendungen, um sich vor den Naturgewalten zu schützen, steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend.

Doch er scheiterte damit. weiter…

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