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Mietwohnungen und die Folgekosten

Dienstag, 10. Januar 2012 | Autor:

Private Immobilien sind eine gute Kapitalanlage. Zur Zeit stehen Immobilien hoch im Kurs und erfreuen sich neben der Kapitalanlage in Gold großer Beliebtheit. Dieser Trend ist gut begründet, denn nach allen Wirtschafts- und Finanzkrisen, die uns in den letzten 10 bis 15 Jahren heimgesucht haben, sind konkrete Sachwerte wieder gefragt und erscheinen dem Anleger wesentlich sicherer, als irgendwelche Investitionen in Aktien oder Anleihegeschäfte. Neben der Sicherheit, den der Sachwert an sich schon mit sich bringt, winken auch Zugewinne und Renditen. Das ist besonders bei den Immobilien der Fall, die der Eigentümer nicht selbst nutzt. Hier kann er guten Nutzen aus Abschreibungen ziehen, die ihn je nach Einkommen interessante Rückerstattungsbeträge seiner Einkommensteuer sichern. Die fortlaufenden Mieteinnahmen und Wertzuwachs der Mietwohnungen sind ein weiterer wichtiger Anteil einer solchen Kapitalanlage.

Bei Mietwohnungen auf die Gestaltung der Nebenkosten achten
Mit dem Kauf von Mietwohnungen kann der private Anleger, oder die Gemeinschaft von Eigentümern daher interessante Renditen erwirtschaften. Bei guter Lage und guter Architektur werden auch die Mieter zufrieden sein und wenig Tendenzen zeigen, sich anderswo umzuschauen. Der Bedarf und die Nachfrage nach billigen Mietwohnungen und generell nach Wohnraum am Ort der Immobilien ist natürlich ein wichtiger Faktor, der zum Erfolg einer solchen Kapitalanlage beiträgt. Wichtige Gesichtspunkte ergeben sich auch im Zusammenhang mit den laufenden Nebenkosten. Dazu gehören natürlich die Stromversorgung, Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Reinigung und andere Ausgaben, die die Mieter belasten. Der oder die Eigentümer sind gut beraten, diese Ausgaben gut zu kontrollieren und in einer fairen Weise den Mietern gegenüber zu handhaben.

Geringe Fluktuation ist ein Maß für den Wert von Immobilien

Die Fensterreinigung ab dem zweiten Stock kann schon gefährlich werden und sollte besser durch fachmännische Kräfte erfolgen. Die Mieter werden schnell das Bemühen der Eigentümer um faire. jährliche Nebenkostenabrechnungen erkennen und auch entsprechend honorieren. Daher sollten bei Kapitalanlagen in Immobilien, besonders die Kriterien von Wohnanlagen nach ihrem Einfluss auf die jährliche Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden. Die Zufriedenheit der Mieter und eine geringe Fluktuation wird vieles zu der Lukrativität und guten Renditen von Immobilien beitragen.

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Immobilien online verwalten und Nebenkosten korrekt abrechnen

Mittwoch, 6. April 2011 | Autor:

Korrekte Nebenkostenabrechnungen sorgen für zufriedene Mieter. Umso besser, wenn man diese ohne viel Aufwand gleich online abrechnen kann: Die neue Nebenkostenabrechnung Software immoware24go, die komplett über das Internet als Dienstleistung bereitgestellt wird, macht es möglich.

Einfach registrieren und starten: Man benötigt lediglich einen Rechner mit Internetanschluss und kann sofort alle Funktionen der Immobilienverwaltungssoftware nutzen. Eine integrierte Schritt-für Schritt-Führung sorgt dafür, dass die Eingabe der Mieter- und Objektdaten sowie der Einnahmen und Ausgaben leicht und schnell geht und schon ist die Abrechnung, auf aktuellem Rechtstand basierend, fertig. Das Ergebnis: Übersichtliche und klar strukturierte Abrechnungen je Mieter mit detaillierter Gegenüberstellung von geleisteten Vorauszahlungen, Kosten, Guthaben oder Nachzahlungen sowie automatische Anpassung der Vorauszahlungen. Die Abrechnungen können sofort ausgedruckt oder im pdf-Format per Mail versendet werden. Zusätzlich stehen im System über 50 Musterdokumente und -verträge, z. B. Mietvertrag, Mahnungen, Hausordnung, zur Verfügung. So wird die Verwaltung von Miet- und Gewerbeobjekten – auch für Objekte mit mehreren Gebäuden – einfacher und effizienter.

Da das Verwaltungsprogramm in vollem Funktionsumfang online bereitgestellt wird, sorgt der Anbieter für die permanente Verfügbarkeit, Updates, Wartung, Datensicherheit und -archivierung. Der Anwender muss sich um nichts selbst kümmern. Er mietet die Software nur und zahlt nur eine bedarfsbezogene Nutzungsgebühr. Selbstverständlich kann er die komplette Software System 30 Tage kostenfrei und unverbindlich nutzen.

Thema: Recht | Kommentare geschlossen