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Sicherheit am Arbeitsplatz und Gefahren beim Gerüstbau

Sonntag, 27. November 2016 | Autor:

Manche Berufe sind riskanter als andere. Besonders beim Gerüstbau sind die Arbeitskräfte vielen Gefahren und Risiken ausgesetzt, weshalb die Sicherheitsvorschriften akribisch eingehalten werden müssen, um Unfälle zu vermeiden. Nur eine einzige Sekunde Unaufmerksamkeit kann hier verheerende Folgen haben.

Sicherheitsvorschriften beim Außenbau

Gerade beim Bau gibt es allerhand Regeln und Gesetze sowie Vorschriften, die die Sicherheit der Arbeitskräfte betreffen. Hier wird nicht nur in großer Höhe gearbeitet, was immer ein Sturzrisiko mit sich bringt, auch werden nicht selten Materialien wie Dachziegeln von oben herab in entsprechende Container geworfen. Unter einem Gerüst hindurch zu laufen ist immer gefährlich, von oben herab können Werkzeug gefallen und dabei einen erheblichen Aufprall verursachen. Werden hier keine Sicherheitsmaßnahmen eingehalten, kann es zu schweren Unfällen kommen. Da es beim Gerüstbau explizit Sicherheitsvorschriften festgelegt sind, wird bei einem Unfall während der Außenarbeiten immer geprüft, ob dieser durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen entstanden ist. weiter…

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Auch beim Gerüstbau muss man an die Sicherheit denken

Freitag, 11. Oktober 2013 | Autor:

Viele Bauherren die sich intensiv mit dem Bauvorhaben befassen, müssen sich viel an neuem Wissen aneignen, um beim Bauen den Durchblick zu behalten. Nur wer sich auskennt, erkennt die Stolperfallen und weiß wo man Kosten einsparen kann. Ein Thema ist sicherlich das Einrüsten des Hauses. Hier kann man durch einfach Recherche und das Vergleichen von Angeboten Kosten einsparen.

Lastklassen zu kennen ist wichtig

Ein Gerüst-Spezialist kann hier dem Laien weiterhelfen. Denn es gibt Gerüste für verschiedene Anforderungen. Um hier zu unterscheiden, werden Gerüste in sog. Lastklassen eingeteilt. Eine Lastklasse sagt aus, welches Gewicht auf einer bestimmten Fläche des Gerüstes zu tragen hat. Neben den Lastklassen gibt es noch zwei weitere Klassifizierungen von Gerüsten. Die Breitenklasse und die Klassifizierung der lichten Höhe eines Gerüstes.

Lastklasse

Neben den bereits erklärten Lastklassen, gibt es noch eine Reihe weitere Vorschriften für die Nutzung von Gerüsten. So gibt es zb. die Norm über die Belastung von Arbeitsgerüsten. Diese Norm sagt aus, dass auf jedem Gerüst nur jeweils eine „Belagfläche“ mit dem vollem zugelassenem Gewicht belastet werden darf. Für die Gerüstbauer und die Handwerker die dieses Gerüst betreten, bedeutet dieser Aspekt einen wichtigen Teil der eigenen Sicherheit. Denn wenn diese Normen und Vorschriften nicht beachtet werden, kann es zu tragischen Unfällen kommen.

Ein Hersteller von Gerüsten ist die Firma Layher. Dabei bietet dieser Hersteller, wie auch viele andere Hersteller, eine grosse Produktpalette. Zur der gehören Modulgerüste, Fassadengerüste, Gerüsteinhausungen und Fahrgerüste.

Notfalls lieber dem Fachmann vertrauen

Wenn man nun als Bauherr ein Gerüst privat stellen möchte, sollte man sich mit den Sicherheitsvorschriften genauestens vertraut machen. Denn eine Verletzung diese Sicherheitsvorschriften hat nicht nun gesundheitliche Folgen, sondern kann, wenn Helfer verletzt werden, leicht in Haftungsansprüche gegen den Bauherren übergeben. Bevor man sich also nicht sicher ist, ob alle sicherheitsrelevanten Faktoren bedacht wurden, sollte man lieber einen Fachmann zu rate ziehen.

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Was ist wichtig bei der Wartung von Aufzügen ?

Donnerstag, 23. Mai 2013 | Autor:

Wenn ein Haus einen Aufzug besitzt, ist das für die Mieter oder sonstigen Benutzer eine angenehme Angelegenheit. Statt kraft- und zeitaufwändig Treppen zu steigen, werden die Benutzer vom Aufzug bequem und schnell nach oben und unten befördert. Dadurch ist es leicht vorstellbar, dass ein Aufzug den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen muss, weil ein Unfall dramatische Folgen nach sich zieht. Leicht vorstellbar ist auch, dass der Einbau und die Wartung eines Fahrstuhls zusätzliche Kosten verursacht, die der Hausbesitzer als Vermieter auf den Mietpreis umlegen kann. Wer aber ist verantwortlich, wenn doch mal ein Unfall mit dem Aufzug passiert?

Die Hauptverantwortung hat der Eigentümer

Die größte Verantwortung beim Betreiben eines Aufzugs kommt dem Hausbesitzer zu. Er ist verantwortlich dafür, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten und notwendige Reparaturen und Sicherheitsüberprüfungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Neben den Sicherheitsüberprüfungen sind auch verschiedene technische Wartungsmaßnahmen erforderlich, die den einwandfreien Betrieb der Aufzugsanlage garantieren sollen.

Bis zum Jahre 2002 gab es dafür die sogenannte „Aufzugsverordnung“, welche ab 2003 durch die „Betriebssicherheitsverordnung“ ersetzt wurde. Die Anforderungen an Prüfintervalle und Gefährdungsanalysen für Aufzüge sind seit diesem Zeitpunkt höher, als sie es zuvor waren. Ein Aufzug gilt im Sinne der Verordnung als überwachungsbedürftige Anlage, bei der Haupt- und Zwischenprüfungen in wiederkehrender Folge durchzuführen sind. Der Verband für Aufzugstechnik, die zugelassenen Überwachungsstellen und zertifizierten Fachfirmen sind für die Zulassung von Aufzügen zuständig. Die inbetriebnahme eines Aufzugs nach Reparatur, Installation oder technischer Überprüfung darf erst erfolgen, wenn die Überprüfung durchgeführt ist und eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt.

Insbesondere in Bezug auf die Sicherheitseinrichtungen, wie zum Beispiel Fangeinrichtungen und Geschwindigkeitsbegrenzer werden die Kontrollen regelmäßig und streng durchgeführt. Die Prüfergebnisse werden im Aufzugsbuch festgehalten, welches dort aufzubewahren ist, wo sich der Aufzug befindet.

Besser eine Fachfirma beauftragen

Immobilienbesitzer sollten die Wartung und Sicherheitsüberprüfung eines Aufzuges einer Fachfirma übertragen. Die jährlich im Wechsel durchzuführenden Kontrollen der Trag- und Antriebsmittel, die Kontrolle der Fahrweise und des technischen Zustandes, sowie die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen erfordern einen solchen Aufwand an Organisation und Management, dass die Beauftragung einer Fachfirma organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Solche Firmen verfügen auch über die Logistik für eine Fernüberwachung des Aufzugs, die den Einsatz eines Fahrstuhlwärters vor Ort überflüssig machen. Änderungen bei den Sicherheitsvorschriften und den technischen Standards erfordern in der praktischen Umsetzung vor Ort ein spezielles Fachwissen.

Der Betreiber eines Aufzuges ist im Sinne der geltenden Betriebssicherheitsverordnung vollinhaltlich verantwortlich für die richtige Umsetzung der Prüf- und Sicherheitsvorschriften. Werden diese nicht eingehalten, könnten finanzielle Strafen drohen.

Die zusätzlichen Kosten für die Wartung gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung können im Rahmen der Umlage auf die Mieter weitergegeben werden.

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