Home

Vermieter kann Garageneinfahrt nicht ganztägig auf Risiken kontrollieren

Samstag, 1. Dezember 2007 | Autor:

Wer für öffentlich zugängliche Wege, Treppen und Plätze zuständig ist, den trifft auch die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, er muss dafür sorgen, dass geräumt und gestreut wird und dass sonst keine Gefahren entstehen. Aber wie weit reicht diese Verantwortung ? Das war die Grundfrage eines Gerichtsverfahrens in Berlin. Dabei eine eigentümerfreundliche Entscheidung. weiter…

Thema: Recht | Kommentare geschlossen