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Was versteht das Finanzamt unter „Vermietungsabsicht“ ?

Montag, 24. Dezember 2007 | Autor:

Wer ernsthaft beabsichtigt, seine Wohnung zu vermieten, aber keinen Interessenten findet, der kann die Ausgaben für das leer stehende Objekt als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Doch das Finanzamt achtet nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS genau darauf, ob ein Eigentümer wirklich alles Zumutbare unternimmt, um Mieter zu finden. Ab und zu mal ein paar Zettelchen an Bäume in der Nachbarschaft hängen, das reicht nicht.
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 8/06) weiter…

Thema: Recht | Kommentare geschlossen