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Vorsteuer für Grundstücksgemeinschaft verbuchen – wie wird’s gemacht?

Freitag, 12. November 2010 | Autor:

Wenn mehrere Personen ein Immobilienobjekt besitzen und es vermieten, resultiert daraus eine Grundstücksgemeinschaft. Demzufolge müssen Einkünfte für jeden Eigentümer gesondert ermittelt werden und auch für die Gemeinschaft insgesamt. Allerdings verhält es sich umsatzsteuerrechtlich wieder ein wenig anders.

SchoenesZuhause.com zeigt Ihnen was vor allem bei der Vorsteuer zu beachten ist.

Die Gemeinschaft muss bei der Vermietung der Immobilie im Vorfeld abklären, welche Grundstücksgemeinschaft erzielt werden. Gemäß § 4 Nr. 12a des Umsatzsteuergesetzes sind Einkünfte einer langfristigen Vermietung grundsätzlich steuerfrei. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich frei für die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. Um zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, muss vorausgesetzt werden, dass es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer handelt und von ihm zusätzlich Umsätze getätigt werden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. weiter…

Thema: Recht | Kommentare geschlossen