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Was ist wichtig bei der Wartung von Aufzügen ?

Donnerstag, 23. Mai 2013 | Autor:

Wenn ein Haus einen Aufzug besitzt, ist das für die Mieter oder sonstigen Benutzer eine angenehme Angelegenheit. Statt kraft- und zeitaufwändig Treppen zu steigen, werden die Benutzer vom Aufzug bequem und schnell nach oben und unten befördert. Dadurch ist es leicht vorstellbar, dass ein Aufzug den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen muss, weil ein Unfall dramatische Folgen nach sich zieht. Leicht vorstellbar ist auch, dass der Einbau und die Wartung eines Fahrstuhls zusätzliche Kosten verursacht, die der Hausbesitzer als Vermieter auf den Mietpreis umlegen kann. Wer aber ist verantwortlich, wenn doch mal ein Unfall mit dem Aufzug passiert?

Die Hauptverantwortung hat der Eigentümer

Die größte Verantwortung beim Betreiben eines Aufzugs kommt dem Hausbesitzer zu. Er ist verantwortlich dafür, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten und notwendige Reparaturen und Sicherheitsüberprüfungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Neben den Sicherheitsüberprüfungen sind auch verschiedene technische Wartungsmaßnahmen erforderlich, die den einwandfreien Betrieb der Aufzugsanlage garantieren sollen.

Bis zum Jahre 2002 gab es dafür die sogenannte „Aufzugsverordnung“, welche ab 2003 durch die „Betriebssicherheitsverordnung“ ersetzt wurde. Die Anforderungen an Prüfintervalle und Gefährdungsanalysen für Aufzüge sind seit diesem Zeitpunkt höher, als sie es zuvor waren. Ein Aufzug gilt im Sinne der Verordnung als überwachungsbedürftige Anlage, bei der Haupt- und Zwischenprüfungen in wiederkehrender Folge durchzuführen sind. Der Verband für Aufzugstechnik, die zugelassenen Überwachungsstellen und zertifizierten Fachfirmen sind für die Zulassung von Aufzügen zuständig. Die inbetriebnahme eines Aufzugs nach Reparatur, Installation oder technischer Überprüfung darf erst erfolgen, wenn die Überprüfung durchgeführt ist und eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt.

Insbesondere in Bezug auf die Sicherheitseinrichtungen, wie zum Beispiel Fangeinrichtungen und Geschwindigkeitsbegrenzer werden die Kontrollen regelmäßig und streng durchgeführt. Die Prüfergebnisse werden im Aufzugsbuch festgehalten, welches dort aufzubewahren ist, wo sich der Aufzug befindet.

Besser eine Fachfirma beauftragen

Immobilienbesitzer sollten die Wartung und Sicherheitsüberprüfung eines Aufzuges einer Fachfirma übertragen. Die jährlich im Wechsel durchzuführenden Kontrollen der Trag- und Antriebsmittel, die Kontrolle der Fahrweise und des technischen Zustandes, sowie die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen erfordern einen solchen Aufwand an Organisation und Management, dass die Beauftragung einer Fachfirma organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Solche Firmen verfügen auch über die Logistik für eine Fernüberwachung des Aufzugs, die den Einsatz eines Fahrstuhlwärters vor Ort überflüssig machen. Änderungen bei den Sicherheitsvorschriften und den technischen Standards erfordern in der praktischen Umsetzung vor Ort ein spezielles Fachwissen.

Der Betreiber eines Aufzuges ist im Sinne der geltenden Betriebssicherheitsverordnung vollinhaltlich verantwortlich für die richtige Umsetzung der Prüf- und Sicherheitsvorschriften. Werden diese nicht eingehalten, könnten finanzielle Strafen drohen.

Die zusätzlichen Kosten für die Wartung gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung können im Rahmen der Umlage auf die Mieter weitergegeben werden.

Thema: Handwerker | Kommentare geschlossen