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2008 wird die Bundesimmissionsschutzverordnung novelliert….

Freitag, 9. November 2007 | Autor:

Nach Informationen auf kamin-blog.de und zentralheizung.de wird die BImSchV ( Bundesimmissionsschutzverordnung ) noveliert. Dies ist besonders dann zu beachten, wenn z.b eine neue Heizungsanlage oder z.b ein neuer Festbrennstoffkessel angeschafft werden muss / soll.

Hier ist bei Holzheizkesseln auf den „Blauen Engel“ ,sowie bei Kaminen/Öfen, auf das „DIN Plus-Siegel“ zu achten.

Die BImSchV gilt zukünftig für alle Heizungsanlagen ab 4 KW Heizleistung. Die bisherigen Grenzen lagen für Heizungsanlagen mit festen Brennstoffe bei 15 KW, bei Öl- und Gasheizungen bei 11 KW.

Weitere Infos hier

durch Hinweis www.energieausweis-energiepass-beratung.de

Weitere interessante Informationen auch unter www.blog.festbrennstoffkessel.com

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Thema: Energie, Recht

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