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Bauherren Tipps für die Wahl des richtigen Architekten

Mittwoch, 16. April 2008 | Autor:

Wenn ein Haus nach individuellen Ansprüchen und frei gestaltet, gebaut und ausgestattet wird, spielt der Architekt für den Bauherren eine zentrale Rolle. Im Hinblick auf die Planung, die Kostenkalkutation und die Bauüberwachung ist ein echtes Vertrauenverhältnis unumgänglich.

– Bei der Wahl des geeigneten Architekten sind persönliche Empfehlungen von anderen Bauherren hilfreich. Andernfalls sind Referenzobjekte, die den Geschmack des Bauherren treffen, richtungsweisend bei der Architektenwahl.

– Empfehlenswert ist in jedem Fall der Abschluss eines Architektenvertrages sollte ein Architektenhaus geplant sein. Schließlich steht der Architekt fünf Jahre lang für Planungs- und Überwachungsfehler in der Gewährleistungspflicht. Der Vertrag basiert auf dem Werksvertragsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Der angehende Bauherr sollte den Vertrag des Architekten am besten in Ruhe zu Hause überprüfen und im Zweifelsfall einen Fachmann zur Beratung hinzu ziehen.

– Das Architektenhonorar ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt, in der die Mindest- und die Höchstsätze vereinbart sind. Die Spanne bemisst sich nach den Baukosten sowie nach zwei Zonen, die den Schwierigkeitsgrad des Bauobjektes klassifizieren.

– Ein besonderer Tipp: Die HOAI sieht laut § 5 Abs. 4a eine Art Erfolgshonorar für Architekten vor, der Baukosten einspart. Es beträgt laut der Regelung 20 Prozent der eingesparten Kosten und entlastet den Bauherren spürbar.

Quelle : BAUIDEE

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Thema: Architekt, Bauantrag, Bauplanung- und vorbereitung

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