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Beim Neubau von Immobilien durch Betongaragen anstatt gemauerten Garagen Geld sparen

Montag, 14. Dezember 2009 | Autor:

Der Neubau von Immobilien ist mit hohen Kosten verbunden, die jeder künftige Immobilienbesitzer möglichst gering halten möchte. Bereits bei der Planung der Immobilien sind auch die Garagen ein wichtiges Thema. Die Garage sollte wirken wie gemauert, mit demselben Putz und Anstrich versehen werden wie die Wohnimmobilie und gleichzeitig ein günstiges Preis-Leistungsverhältnis bieten. Betongaragen stellen hier eine preisgünstige Alternative dar, bei der kein Unterschied in Putz und Anstrich zur Immobilie erkennbar ist. weiter…

Thema: Bauantrag | Kommentare geschlossen

Bauherren Tipps für die Wahl des richtigen Architekten

Mittwoch, 16. April 2008 | Autor:

Wenn ein Haus nach individuellen Ansprüchen und frei gestaltet, gebaut und ausgestattet wird, spielt der Architekt für den Bauherren eine zentrale Rolle. Im Hinblick auf die Planung, die Kostenkalkutation und die Bauüberwachung ist ein echtes Vertrauenverhältnis unumgänglich. weiter…

Thema: Architekt, Bauantrag, Bauplanung- und vorbereitung | Kommentare geschlossen

Welche Augaben hat ein Baubetreuer bei der Bauplanung ? ( Bauherrenberatung / Bauberatung )

Samstag, 8. März 2008 | Autor:

Die Leistungen sehr vielfältig und es kommt natürlich auf die Qualifikation des Baubetreuers an…..

Man kann auch nur einzelne Aufgaben an den Baubetreuer vergeben. Das liegt im persönlichen Ermessen….

Hier die wichtigsten Leistungspunkte im Kurzüberlick……
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Thema: Architekt, Bauantrag, Bauplanung- und vorbereitung | Kommentare geschlossen

Die Hausbau Planung …..

Dienstag, 26. Februar 2008 | Autor:

Bei einem großen Hausbau oder Umbau braucht man eine gute Hausbau Planung
auf die man sich auch verlassen kann. Dazu gehört zum Beispiel, dass man sich über die neuen Möbel informiert. Man muss gucken ob alles passt und auch vom Geld her stimmt. weiter…

Thema: Allgemein, Bauantrag | Kommentare geschlossen

Bestandspläne / CAD Zeichnungen erstellen von Profis für Profis….

Montag, 7. Januar 2008 | Autor:

Immer wieder kommt es vor, das man als privater Bauherr oder als Hausverwaltung / Immobilienverwaltung einen Umbau eines bestehenden Gebäudes plant.

Dazu ist es wichtig eine möglichst genaue Grundlage zu haben, um die geplanten Umbaumaßnahmen planen und durchführen zu können.

Hierzu ist es notwendig, sich genaue Bestandspläne im Vorfeld anfertigen zu lassen. Viele Bauherren sehen das oft als unnötige Kosten und umgehen diesen Kostenfaktor sehr gerne. weiter…

Thema: Architektenleistung, Bauantrag, Bauplanung- und vorbereitung, Sanierungen | Kommentare geschlossen

Der Statiker und der Architekt bei der Hausplanung

Samstag, 7. Juli 2007 | Autor:

Wir wollen auch dem „Laien“ in unseren Artikeln etwas an Informationen an die Hand geben.

In diesem Artikel wollen wir etwas näher auf den Begriff Statik / Statiker eingehen.
Der Statiker ist neben dem Architekt ein weiterer Partner den der Bauherr bei seinem Bauvorhaben einbinden muss. Der Statiker arbeitet meist eng mit dem Architekt zusammen, sodass der Bauherr nicht allzu viel von dessen Arbeit mitbekommt.

Die statische Berechnung (auch Statik genannt) bezeichnet im allgemeinen die Berechnung von Kräften, Spannungen und Verformungen einer Konstruktion.

In unserem Fall wird diese von einem Bauingenieur / Statiker durchgeführt der dazu die notwendige Qualifikation nachgewiesen hat.

Das Ziel dieser statischen Berechnung ist es, sicherzustellen, dass das Haus auch den zu erwartenden statischen Belastungen standhalten kann, wobei noch natürlich noch Sicherheitstoleranzen mit berücksichtigt werden.

Im Bauingenieurswesen bezeichnet man die gesamte Konstruktionsplanung eines Hauses auch als „Tragwerksplanung“. Die statischen Berechnungen sind nur ein Teil dieser Tragwerksplanung. Zu der Tragwerksplanung gehört auch noch die Berechnung von dynamischen Lasten, wie z.b. Schwingungen und die Ermittlung der Ermüdungs- sowie der Abnutzungserscheinungen.

Für den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit geringer Schwierigkeitsstufe ist im Regelfall keine behördliche noch eine Überprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich. Das regelt im Einzelfall aber das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes.

Nicht desto trotz, ist der Bauherr zu der Abgabe einer Statik verpflichtet. Diese muss in der Regel durch einen Statiker erstellt werden, der durch ein entsprechendes Studium dazu qualifiziert wurde. Teilweise übernimmt auch ein Architekt mit der notwendigen Qualifikation diese Aufgabe.

Sollte der Statiker und der Architekt nicht ein und dieselbe Person sein, so werden die Vorgaben des Statikers in die Entwürfe des planenden Architekt eingearbeitet, da es wichtig ist den Vorgaben des Statikers zu folgen.

Thema: Architekt, Architektenleistung, Bauantrag, Bauplanung- und vorbereitung | Kommentare geschlossen

Aufmass und Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung

Montag, 2. Juli 2007 | Autor:

Seit dem 01.01.2004 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Diese Verordnung basiert auf den § 42‒44 der II. Berechnungsverordnung ( II. BV) und löste diese damit als Berechnungsverordnung ab. Für ältere Mietverträge gelten weiterhin die alten Bestimmungen der II. BV.

Folgende wichtigen Unterschiede der II.BV und der Wohnflächenverordnung bestehen :

– der generelle Abzug für Putz in Höhe von 3 % ist nicht mehr vorgesehen. Bei der Ermittlung von Grundflächen werden jetzt auch die Flächen von Erkern sowie Wandschränken einbezogen, selbst wenn diese Fläche weniger als 0,5 qm betragen sollte

– in der Vergangenheit wurden Raumteile unter Treppen nicht zur Wohnfläche gerechnet, wenn diese eine lichte Höhe von weniger als 2 m aufwiesen. Diese Raumteile können nun zur Wohnfläche hinzugerechnet werden, wenn diese höher als 1 m ist. Jedoch findet eine Anrechnung zu Wohnfläche erst ab einer Höhe von 1 m bis 2 m statt. Diese Fläche wird nur zur Hälfte in Anrechnung gebracht. Erst wenn die Raumhöhe höher als 2 m ist, wird die Fläche zu 100 % zur Wohnfläche gerechnet

– Wintergärten die nicht beheizbar sind, werden lediglich zur Hälfte zur Wohnfläche hinzugerechnet. Sind diese jedoch beheizbar, werden Wintergärten voll zur Wohnfläche zugerechnet. Bisher war es in diesem Punkt immer wieder zu Streitigkeiten gekommen

– Der Abzug von pauschal 10 % bei Gebäuden mit nur einer Wohnung entfällt

– Balkone, Loggien, Dachgärten oder Terrassen werden zu einem Viertel zur Wohnfläche zugerechnet. Höchstens jedoch zur Hälfte und in Ausnahmefällen ( beispielsweise bei aufwändiger Gestaltung ) auch voll berechnet. Ein Sichtschutz ist nun nicht mehr Vorraussetzung

– es werden nun auch die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern oder Säulen berücksichtigt, wenn sie eine Höhe von höchstens 1,5 m aufweisen können und ihre Grundfläche 0,1 qm nicht überschreitet. Da diese ja als Ablagemöglichkeit genutzt werden können

Zu dem allen ist aber nötig, ein korrektes Aufmass und die korrekte Wohnflächenberechnung durchzuführen, die als Grundlage einer verlässlichen Wohnflächenermittlung dient.

Hier der komplette Text der Wohnflächenverordnung

http://www.aufmassprofis.de/pages/wohnflaechenverordnung-woflv.html

durch Hinweis von www.aufmassprofis.de

Thema: Allgemein, Architektenleistung, Bauantrag, Schlüsselfertiges Bauen | Kommentare geschlossen