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Bei der Wohnflächenberechnung – Die Anrechnung von Balkonflächen

Samstag, 11. Juli 2009 | Autor:

Balkone, Loggien und auch Terrassen dürfen mit mehr als nur einem Viertel ihrer Grundfläche zur Wohnfläche bei der Wohnflächenberechnung eingerechnet werden. Die ist auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH ) vom 22. April 2009 (Az. VIII ZR 86/08) zurückzuführen.

Mieter können daher ihre Miete nicht unter Berufung auf die beschränkte Flächenanrechnung mindern. Eine Begrenzung war vom Gesetzgeber nur für die Subventionierung im öffentlichen Wohnbau vorgesehen, die sich an der Wohnfläche orientieren muss. Alle beteiligten Mietvertragsparteien können daher folglich jeweils separat über den Umfang der Wohnflächenanrechnung entscheiden.

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Thema: Recht

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