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Mögliche Kostenfallen im Bauvertrag vermeiden…

Mittwoch, 20. Februar 2008 | Autor:

Vertragsangebote und vollmundige Versprechungen erwecken oft den Anschein, dass man sich als künftiger Bauherr um nichts mehr kümmern muss. Ein Trugschluss, der im Extremfall zur finanziellen Kraftprobe werden kann. Vor Unterzeichnung eines Bauvertrages sollten deshalb sämtliche Baubeschreibungen, Pläne und rechtliche Vertragsbedingungen genau unter die Lupe genommen werden, rät die Verbraucherzentrale Thüringen.

Ein Hausbau hat viele Tücken. Nicht allein schöngerechnete Finanzierungsmodelle, unrealistische Bedarfsermittlung oder nicht kalkulierte unsichere Einkommensverhältnisse können das finanzielle Fundament beim Hausbau oder Wohnungskauf schnell ins Wanken bringen. „Bauwillige Kunden werden von Baufirmen oft systematisch bei der Gestaltung von Bauverträgen benachteiligt“, weiß Dirk Weinsheimer, langjähriger Fachberater Baurecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Im schlimmsten Fall kann die Unterschrift unter einen Bauvertrag die wirtschaftliche Existenz der Bauherren und ihrer Familien ruinieren“, warnt der Experte.

Und das sind die Fallen: Bei Vertragsschluss ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass vor Bezug einer Immobilie erhebliche Zusatzkosten aufgebracht werden müssen. Die Verträge zeichnen sich häufig durch Unbestimmtheit aus, enthalten Änderungsvorbehalte zu Gunsten der Baufirmen. Sie suggerieren dem Laien durch den Bezug auf Normen besondere Qualität.Tatsächlich werden nur Mindeststandards erfüllt oder notwendige Leistungen unterschlagen. Hat der Kunde erst einmal unterschrieben, muss er die mit dem Vertrag nicht abgedeckten Leistungen teuer über die Baufirma oder ihre Subunternehmen abwickeln. Meldet ein Bauunternehmer Insolvenz an, hat sein Kunde meist mehr bezahlt, als an Gegenwert auf der Baustelle steht. Für die Fertigstellung der Bauruine muss er – sofern sich überhaupt ein Unternehmen dazu bereit erklärt – unverhältnismäßig viel Geld aufbringen.

Damit es später nicht zu Interessenkonflikten kommt, gilt es, diese Klippen vor Vertragsabschluss und vor dem ersten Spatenstich zu erkennen. Die Verbraucherzentrale Thüringen steht Bauherren dabei zur Seite, anbieterunabhängig und kompetent. Wer gute Verhandlungspositionen haben möchte, sollte deshalb seinen Vertragsentwurf im Rahmen einer Baufachberatung prüfen lassen. Die Experten der Verbraucherzentrale nehmen dabei nicht nur Baubeschreibungen und Pläne unter die Lupe, sondern auch die rechtlichen Vertragsbedingungen, geben Empfehlungen für die Nachbesserung des Vertragsentwurfes und kommen zur Bauqualitätsüberwachung auch vor Ort auf die Baustelle.

Quelle : Verbraucherzentrale Thüringen

durch Hinweis www.architekt4you.de

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Thema: Recht

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