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Das Gartenhaus der Ruhepol im Garten

Dienstag, 28. August 2012 | Autor:

Das Gartenhaus kann im eigenen Garten nicht nur praktisch sondern vor allem von hohem Mehrwert für die Benutzer an den Wochenenden oder zu Feierabend sein. Dabei ist der Begriff Gartenhaus weit gefächert. Hier kann es vom einfachen Geräteschuppen bis zum voll ausgestatteten Wochenendhaus gehen. Das kommt je auf die persönlichen Wünsche und den finanziellen Rahmen an. Auch sind dadurch eine Vielzahl von verschiedenen Typen nötig, um für jeden das richtige Gartenhaus zu finden. Dabei bestimmt der Zweck des Gartenhauses die Planung von Fundament, dem Aufbau und bis zum Standort.

Das Gartenhaus als Fertigbausatz

Eine schnelle und relativ unkomplizierte Variante sich ein Gartenhaus zuzulegen, ist der Erwerb eines Fertigbausatzes. Bis auf das Fundament, welches man selbst ausheben und giessen muss, sind sonst alle einzelnen Bestandteile des Bausatzes vollständig und auch passgenau durch das Werk vorproduziert.

Hier kann man auch zwischen verschiedenen Materialien, Grössen und Formen sowie Ausstattungen wählen, die für jeden Anspruch das richtige Modell bieten.

Dabei gibt es einige wichtige Punkte, die jeder der ein Gartenhaus errichten möchte, unbedingt beachten sollte:

1. bei grösseren Gartenhäusern wie zb. ein Wochenendhaus kann es je nach Bundesland nötig sein, das Sie eine Baugenehmigung vom zuständigen Bauamt haben müssen, bevor Sie mit den Aufbau loslegen können. Auch sollte man den Mindestabstände zu dem Grundstücksgrenzen der Nachbarn berücksichtigen. GGf. die Nachbarn in die Planung mit einbeziehen

2. es sollte der richtige Standort innerhalb des Grundstückes gewählt werden. So ist zb. ein vorhandener Stromanschluss wichtig oder auch, je nach Ausstattung des Gartenhauses, die Be- und Entwässerung sollte geklärt sein

3. der Standort sollte möglichst eben sein, um das Betonfundament ohne Probleme erstellen zu können

und 4.

sollten Sie planen das Gartenhaus auch zu Wohnzwecken zu nutzen, so sollten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes halten. Dieses besagt :“ Das Gartenhaus darf höchstens 24 m² Grundfläche inklusive Terrasse / Überdachung haben und Einrichtung und Ausstattung dürfen nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.

Sollten Sie diese Punkte beachten, steht dem Traum von eigenem Gartenhaus nichts mehr im Wege.

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Thema: Bauplanung- und vorbereitung

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