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Die Honorarzonen nach HOAI – was ist das eingentlich ?

Dienstag, 11. März 2008 | Autor:

Die Honorarzonen der HOAI ( die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ) drücken die unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade bei der Planung eines Bauvorhabens aus.

Die folgenden Honorarzonen werden in § 11 sowie in § 12 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) genaustens geregelt:

Honorarzone I

Gebäude mit sehr geringen Planungsanforderungen, das heißt mit

• sehr geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
• einem Funktionsbereich,
• sehr geringen gestalterischen Anforderungen,
• einfachsten Konstruktionen,
• keiner oder einfacher technischer Ausrüstung,
• keinem oder einfachem Ausbau;

Honorarzone II

Gebäude mit geringen Planungsanforderungen, das heißt mit

• geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
• wenigen Funktionsbereichen,
• geringen gestalterischen Anforderungen,
• einfachen Konstruktionen,
• geringer technischer Ausrüstung,
• geringem Ausbau;

Honorarzone III

Die Honorarzonen III und IV sind im Bereich Wohnungsbau im allg. üblich.

Gebäude mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit

• durchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
• mehreren einfachen Funktionsbereichen,
• durchschnittlichen gestalterischen Anforderungen,
• normalen und gebräuchlichen Konstruktionen,
• durchschnittlicher technischer Ausrüstung,
• durchschnittlichem Ausbau;

Honorarzone IV

Gebäude mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit

• überdurchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
• mehreren einfachen Funktionsbereichen,
• überdurchschnittlichen gestalterischen Anforderungen,
• überdurchschnittlichen konstruktiven Anforderungen,
• überdurchschnittlicher technischer Ausrüstung,
• überdurchschnittlichem Ausbau;

Honorarzone V

Gebäude mit sehr hohen Planungsanforderungen, das heißt mit

• sehr hohen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
• einer Vielzahl von Funktionebereichen mit umfassenden Beziehungen,
• sehr hohen gestalterischen Anforderungen,
• sehr hohen konstruktiven Anforderungen,
• einer vielfältigen technischer Ausrüstung mit hohen technischen Ansprüchen,
• umfangreichem qualitativ hervorragendem Ausbau;

Neben den Honorarzonen gibt es es noch die Leistungsphasen, nach denen ein Architekt sein Honorar berechnen muss. Diese werden wir in einem anderen Artikel näher beleuchten.

Quelle : http://bundesrecht.juris.de/aihono/__11.html

durch Hinweis www.architekt4you.de

www.blogigo.de/Architekturblog

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Thema: Architekt, Bauplanung- und vorbereitung

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