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Eigentum verpflichtet…Neuer kostenloser Ratgeber zur Beurteilung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen …

Dienstag, 23. Oktober 2007 | Autor:

Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sind für Verbraucher komplizierte rechtliche Regelwerke. Eigentümergemeinschaften können sie nur einvernehmlich ändern, Wohnungskäufer haben keine Möglichkeit, auf die Gestaltung derselben Einfluss zu nehmen. Deshalb sind viele Teilungserklärungen in die Jahre gekommen und seit ihrer Ersterstellung, die bis zu 50 Jahre zurückliegen kann, nie aktualisiert worden. Wohnungskäufer wissen kaum um ihre Bedeutung und beachten sie meistens nicht. Dabei sind in der Gemeinschaftsordnung, die auch als Satzung oder Verfassung der Eigentümergemeinschaft bezeichnet wird, die Weichen gestellt für die gemeinschaftliche Verwaltung und die Wertentwicklung der Immobilie.

Mit der Broschüre „Eigentum verpflichtet – Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sicher beurteilen“ hat der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. jetzt einen Ratgeber herausgegeben, der die wichtigsten Regelungsbereiche von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen erläutert, auf problematische Vorgaben hinweist und Empfehlungen für Käufer wie langjährige Eigentümergemeinschaften ausspricht. „Wohnungskäufer sollten die Teilungserklärung eingehend prüfen und die Qualität der Gemeinschaftsordnung zu einem wichtigen Kriterium für ihre Kaufentscheidung machen“ rät Gabriele Heinrich, Vorstandsmitglied von wohnen im eigentum e.V. „Denn für Wohnungseigentümer gilt das Prinzip ‚Mitgehangen – mitgefangen,„. Eigentümergemeinschaften empfiehlt sie, konfliktfördernde, unausgewogene Regelungen zu ändern und fragmentarische Teilungserklärungen zu überarbeiten.

Der Ratgeber soll die Bedeutung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung vermitteln, zur Orientierung dienen und ein Prüfleitfaden sein. Behandelt werden im Einzelnen die Themen Sondernutzungsrechte, Nutzungsänderungen, Verkauf / Vermietung, Kostenverteilung, Öffnungsklauseln, Vorgaben an die Eigentümerversammlung, den Verwalter und mehr. Die mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossenen Neuregelungen sind bereits berücksichtigt.

Die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geförderte Broschüre „Eigentum verpflichtet“ umfasst 64 Seiten, ist kostenlos und kann gegen Versandgebühren von 2 Euro bestellt werden beim Versandservice von wohnen im eigentum e.V. Heinrich-Sommer-Str. 13 in 59939 Olsberg, Tel. 02962 / 800154, Fax-Nr. 02962 / 800149, Email bestellung@wohnen-im-eigentum.de.

Quelle : wohnen-im-eigentum.de

durch Hinweis www.architekt4you.de

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Thema: Interessantes, Recht

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