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Eine interessante Tätigkeit – Der Immobiliengutachter….

Samstag, 3. Januar 2009 | Autor:

Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Sachgebiet verfügen. Gutachter ist also derjenige, der eine Stellungnahme (Gutachten) aus einem Fachgebiet mit überdurchschnittlichem Fachwissen abgibt. Gutachter werden bei Meinungsverschiedenheiten sowohl im Privatbereich als auch bei Rechtsstreitigkeiten (Gerichtsgutachter) herangezogen.

Ein Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken zeichnet sich durch die Fähigkeit aus Immobilien (Einfamilienwohnhäuser, Mehrfamilienwohnhäuser, Gewerbeobjekte) aber auch unbebaute Grundstücke (Baugrundstücke, Ackerfläche), fachgerecht bewerten zu können. Durch eine Immobilienbewertung ermittelt er den so genannten Verkehrswert, also den Wert der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde.

Der Schwerpunkt liegt dabei in der Anwendung von verschiedenen Verfahren, die sich an der Wertermittlungsverordnung anlehnen. Dazu muss der Sachverständige die Kenntnis der fachlichen (rechtlichen) Bewertungsvoraussetzungen haben und diese auch verstehen. Es gehört auch die Tätigkeit spezifische Daten von Immobilien zusammen zu tragen dazu und den Überblick über die benötigten Daten zu haben. Je umsichtiger diese Datensammlung erfolgt, umso geringer ist die Gefahr, Wichtiges nicht übersehen zu haben. Weiterhin sind die gesammelten Daten in ihren Zusammenhang zu stellen und über Berechnungsformeln zu systematisieren. Anschließend werden die Daten analysiert und interpretiert, um dann von den papiermäßigen Daten nun fachliche Schlüsse auf die real existierende Immobilie zu ziehen. Zu letzt müssen die gewonnenen Erkenntnisse über das zu bewertende Grundstück, Haus, Wohnung etc. in eine Schriftform auf einem hohen Level und Niveauanspruch gebracht werden.

Quelle : M. Seidler

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Thema: Architekt

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