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Energieausweis für Nichtwohngebäude…ab dem 1.07. 2009 Pflicht

Dienstag, 5. Mai 2009 | Autor:

Eine wichtige die Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Dazu gehören Gewerbegebäude und Gebäude mit vorwiegend gewerblicher Nutzung. Diese müssen erst ab dem 01.07.2009 einen Energieausweis vorlegen können. Im Falle öffentlicher Gebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, sind die Energieausweise auch öffentlich auszuhängen. Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter: Energieausweis für Nichtwohngebäude

Quelle : www.stutz-energieberater.de

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Thema: Energie

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