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Energieausweis für unter 10 Euro? Achtung Falle…..

Donnerstag, 21. Februar 2008 | Autor:

In letzter Zeit stolpern viele Hauseigentümer und Vermieter über Angebote zur Erstellung von Energieausweisen zu Dumpingpreisen. Die einen finden entsprechende Angebote im Internet, wo es z.B. den Energieausweis für unter 10 Euro gibt, wieder andere haben bunte Flyer im Briefkasten auf denen mit einer energetischen Gebäudeanalyse für 29,95 € geworben wird.

Bei derlei Angeboten rät die DESAG zur Vorsicht, es könnte sich um Mogelpackungen bzw. unseriöse Angebote handeln. Die DESAG empfiehlt entsprechende Angebote detailliert zu prüfen, bevor ein Auftrag erteilt wird. Derartig gestalteten Angeboten fehlt es meistens an Qualität, Seriösität und auch Gültigkeit.

Vielfach werden Energieausweise angeboten, welche in keiner Weise den Anforderungen der Energiesparverordnung, auch als EnEV 2007 bekannt, entsprechen und somit ungültig sind.

Die DESAG rät: vor einer Auftragserteilung sollten potentielle Auftraggeber die Angebote gründlich prüfen und den jeweiligen Anbieter nach seinen Qualifikationen oder evtl. diesbezüglichen Weiterbildungen befragen und sich diese im Idealfall auch nachweisen lassen.

Besonders Fragwürdig stellt sich ein erst kürzlich gefundenes Angebot dar, bei welchem Sie nach dem Ausfüllen eines Fragebogens im Internet für sagenhafte 9,95 € einen Energieausweis per Post erhalten. Der Auftraggeber soll bei diesem Angebot lediglich seinen Energieverbrauch der letzten drei Jahre eingeben, eine direkte Prüfung vor Ort bzw. Überprüfung der Angaben findet nicht statt.

Die DESAG empfiehlt bei der Beurteilung von Angeboten einige grundlegende und qualitätsorientierte Kriterien zu berücksichtigen:

Ist im Zuge der Erstellung eine Vor-Ort-Begehung geplant?
Wird die Gebäudeakte bzw. werden die Gebäudedaten durch den Aussteller aufgenommen bzw. überprüft?
Enthält der fertige Energieausweis Modernisierungsempfehlungen?
Hat der Aussteller ausreichende Kenntnisse zur Beurteilung der Bausubstanz?

Jeder Energieausweis muss individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten, egal ob diese auf den gemessenen Verbrauchswerten oder dem rein rechnerischen Energiebedarf beruhen.

Die vorhandenen fachlichen Kenntnisse des Ausstellers sollten dazu führen, dass die vorhandene Bausubstanz einer Analyse unterzogen wird und somit auch die Heizungsanlage, Fenster und Wände nach energetischen Gesichtspunkte bewertet werden. Diese Bewertung muss anschließend in entsprechende Sanierungstipps einfließen.

Fehlen entsprechende Empfehlungen für die Sanierung, so ist auch der Energieausweis ungültig. Eine Ausschlussvereinbarung von Sanierungstipps ist nicht zulässig. Ein seriöser Anbieter wird Ihnen keinen derartigen Vorschlag unterbreiten.

Laut Gesetz sind die Aussteller von Energieausweisen dazu verpflichtet, Angaben zum Energieverbrauch oder zu den Gebäudemaßen, sofern diese vom Eigentümer übermittelt wurden, einer Prüfung zu unterziehen.

Die Erfassung aller Daten per Internetformular, ohne eine anschließende Überprüfung, kann somit kaum als qualifiziert oder zulässig angesehen werden. Es besteht zudem die Gefahr der Erfassung von fehlerhaften Daten.
Die einzige Möglichkeit, die Qualität zu gewährleisten, besteht darin, dass eine Vor-Ort Begehung stattfindet. Durch die Begehung ist auch sichergestellt, dass der Zustand der Bausubstanz analysiert wird und somit in aussagekräftige Modernisierungsempfehlungen mündet.

Als Merkmal für Qualität und Zuverlässigkeit gilt: je höher der fachliche Sachverstand des Ausstellers, desto gründlicher die Datenerfassung und die Empfehlungen für Modernisierungen durch den Aussteller.

Quelle : Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH

durch Hinweis www.energieausweis-energiepass-beratung.de

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Thema: Energie

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