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Kleine Tipps zum Immobilienerwerb auf Mallorca

Dienstag, 4. Februar 2014 | Autor:

Vor einigen Jahren wurde Mallorca nur als ein Urlaubsparadies für Partyurlauber in der öffentlichen Wahrnehmung gesehen. Aber in Zuge einer Neuausrichtung der zuständigen Fremdenverkehrsbehörde, wurden immer Familien und Einzelreisende auf die Insel gelockt.

Mit der veränderten Besucherstruktur wandelt sich das Image und auch das Gefühl der Reisenden für die Insel. Wenn immer mehr gutsituierte Besucher Mallorca besuchen und so die Besucherstruktur sich verändert, so ändert sich auf das Umfeld und somit die Nachfrage nach geeigneten Immobilien für die Nutzung als Ferienwohnung oder auch als Kapitalanlage.

Vorteile für den Immobilienerwerb auf Mallorca

Bevor man sich jedoch eine Immobilie auf Mallorca zulegen möchte, sollte man selbst die Insel erforschen, um festzustellen, wo genau sich die neue Immobilie befinden soll. Als Europäer ist es von Vorteil, das das Rechtssystem ähnlich dem deutschen Rechtssystem ist, was die Risiken überschaubar macht. Es müssen natürlich trotzdem die entsprechenden Vorschrift für den Erwerb einer Immobilien beachtet werden. Als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union unterliegt man zb. keinen Beschränkungen bei dem Erwerb von Immobilien und hat auch dieselben Rechte aber auch Pflichten wie einheimische Käufer.

Verträge und Sicherheiten beim Kauf

Bei jedem Kauf einer Immobilie auf Mallorca muss ein sog. „Kaufoptionsvertrag“ vom Käufer unterzeichnet werden. Darin wird konkret festgehalten, dass dem potenziellen Käufer die Option auf den Erwerb der Immobilie durch die Anzahlung einer Summe über eine gewisse Zeitspanne gewährt wird. Diese Anzahlung ist im Regelfall 10 % der festgesetzten Kaufsumme, die dann bei dem Erwerb zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet werden. Tritt der Verkäufer von dieser Option zurück, so muss er wiederum den doppelten Betrag an der Käufer zahlen. Somit sind beide Gruppen, die Ankauf und Verkauf vom Immobilien auf Mallorca betreiben, abgesichert. Hierbei ist es egal, ob Sie eine Finca auf Mallorca kaufen oder eine Wohnung.

Ein Unterschied zu Deutschland besteht aber doch, da es auf Mallorca keinen Formzwang bei der Umsetzungen von Kaufverträgen gibt. Das hat zur Folge, dass Kaufverträge durchaus auch mündlich akzeptiert werden und trotzdem als rechtswirksam gelten. Trotzden ist es natürlich angeraten, alles in einem schriftlichen Kaufvertrag genaustens festzuhalten, um notfalls einen Beweis zu haben. Während der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages muss der Käufer den fälligen Kaufpreis an den Verkäufer auszahlen. Dies passiert meist in Form eines Schecks, der von der ausfürenden Bank im Vorfeld bestätigt wurde. Es könnte auch in Bar erfolgen, aber hier sind immer Sicherheitsaspekte zu beachten.

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Thema: Recht

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