Home

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor:

Bis zu 1.200 Euro pro Jahr können sich Privathaushalte vom Finanzamt für Handwerkerleistungen zurückholen. Diese Summe ergibt sich aus der Summe von 20 Prozent der maximalen Höchstgrenze von 6.000 Euro an Handwerkerleistungen pro Jahr– allerdings jeweils nur den anteiligen Rechnungsbetrag für die Arbeitsleistung des Handwerkers und nicht für das Material welches verwendet wurde. weiter…

Thema: Recht, Wasser / Trinkwasser | Kommentare geschlossen